Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage in der Causa „BVT Konvolut“
Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Strafantrag gegen ChefInsp Egisto OTT und Mag. Martin WEISS wegen des Vergehens der Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung eingebracht.
In einem umfangreichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt Wien wurden die beiden ehemaligen BVTBeamten als Urheber des sogenannten „BVT Konvoluts“ ausgeforscht.
ChefInsp OTT wird zusammengefasst zur Last gelegt, im Sommer 2017 als Polizeibeamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einem Journalisten geheime Informationen, die ihm ausschließlich wegen seines Amtes anvertraut oder zugänglich wurden, offenbart zu haben, indem er ihm ein 26-seitiges Konvolut postalisch übermittelte, das Namen von Mitarbeiter:innen des BMI samt deren dienstlicher Verwendung sowie die Information, dass ein damaliger Referatsleiter des BVT Reisepassrohlinge der Volksrepublik Nordkorea erhalten und davon drei Stück an Vertreter eines Nachrichtendienstes der Republik Südkorea übergeben hatte, enthielt.
Durch die beschriebene Tathandlung wurde das Recht der betroffenen Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichenOrdnung und nationalen Sicherheit gefährdet.
Mag. Martin WEISS wird zur Last gelegt, als Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zur strafbaren Handlung des ChefInsp OTT beigetragen zu haben, indem er diesem Informationen zu den personenbezogenen Daten der Mitarbeiter:innen des BMI sowie zu den Umständen der Weitergabe von Reisepassrohlingen an den Nachrichtendienst Südkoreas lieferte.
Den Angeklagten wird jeweils das Vergehen der Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung nach § 310 Abs 1 StGB – Mag. Martin WEISS als Beitragstäter - zur Last gelegt; die Strafdrohung hierfür beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.