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Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in der Causa „Monsanto“/“Bayer AG“

Die Staatsanwaltschaft Wien hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Bayer AG und ihre Tochtergesellschaften als Nachfolgerin des Monsanto Konzerns im Zusammenhang mit den Anträgen auf Wiederzulassung des Wirkstoffes Glyphosat, der in verschiedenen Herbiziden eingesetzt wird, im Mai 2012 und im September 2023 abgesehen.

Ein gegen Entscheidungsträger:innen und Mitarbeiter:innen der Monsanto Europe S.A./Bayer AG bereits im Jahr 2017 eingestelltes Verfahren wurde nicht fortgesetzt.

Mit der vorliegenden Erledigung wurde eine vom Bundesministerium für Justiz genehmigte Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien umgesetzt.

Eine zuletzt eingebrachte Anzeige umfasste auch Vorwürfe betreffend die übrigen Mitglieder der Glyphosate Renewal Group, wobei die Staatsanwaltschaft Wien diesbezüglich von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen hat, da sich kein Anfangsverdacht dahingehend ergeben hatte, dass diese über das Vorgehen der Bayer AG in Kenntnis waren.

Gegenstand der zu prüfenden Sachverhaltsdarstellungen war zusammenfassend der Vorwurf, dass die angeführten Konzerne beziehungsweise deren Entscheidungsträger:innen und Mitarbeiter:innen die Anträge auf Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat in dem Wissen gestellt hätten, dass dieser Wirkstoff erbgutverändert und krebserregend sei und es unterlassen hätten, unvorteilhafte Studien und Daten vorzulegen beziehungsweise/und Studien falsch dargestellt hätten, um die Zulassungsbehörden über die Gefährlichkeit des Wirkstoffes zu täuschen.

Mit den angeführten Erledigungen ist die Prüfung des angezeigten Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft Wien nunmehr zur Gänze abgeschlossen.