Staatsanwaltschaft Salzburg erhebt Anklage gegen IS-Rückkehrerin
Laut Anklage hat sich die im Dezember 2013 zum Islam konvertierte Österreicherin an der als „Islamischer Staat“ (kurz: IS) bezeichneten terroristischen Vereinigung beteiligt, indem sie sich - inspiriert von Propagandafilmen des IS - entschied, nach Syrien zu gehen. Sie informierte sich in unterschiedlichen Chat-Foren über die aktuelle Lage in Syrien und kam so mit einem aus Deutschland stammenden IS-Kämpfer in Kontakt. Mit diesen schloss sie via Skype nach muslimischen Ritus die Ehe und reiste am 28.06. 2014 nach Syrien.
Dort lebte die Angeklagte in unterschiedlichen von der Terrororganisation kontrollierten Gebieten. Nach der Scheidung von ihrem ersten Ehemann ging sie eine weitere nach muslimischen Ritus geschlossene Ehe mit einem verwundeten IS-Kämpfer ein. Aus dieser Ehe stammen zwei Kinder. Als IS-Angehörige bezogen die Angeklagte und ihr zweiter Ehemann, der auch nach den Gebietsverlusten des IS im Jahr 2017 weiterhin für diesen tätig war, finanzielle Unterstützung und Lebensmittel von der Terrororganisation.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg legt der Frau daher zur Last, durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS bestärkt zu haben. Zudem habe sie durch ihre Mitwirkung die terroristischen Straftaten des IS mit dem Ziel der Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert.
Knapp fünf Jahre nach der Ausreise nach Syrien, im Februar 2019, wurde der Lebensraum der Angeklagten zum Kriegsschauplatz, weshalb sie mit ihren Kindern das unmittelbare Kampfgebiet verließ. Bis zu ihrer Rückholung durch die Republik Österreich Ende Februar 2025 wurde sie mit den Kindern in unterschiedlichen von kurdischen Sicherheitskräften kontrollierten Lagern und Gefängnissen angehalten.
Die Angeklagte ist bislang gerichtlich
unbescholten. Sie verantwortet sich im Wesentlichen geständig, bestreitet
jedoch, zum Zeitpunkt ihrer Ausreise von der Einstufung des IS als
Terrororganisation gewusst zu haben. Die Anklage fällt aufgrund des
Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe in die Zuständigkeit eines Schöffengerichtes.
Da die Frau im Zeitraum der zur Last gelegten Taten 17 bis 22 Jahre alt war, hat
sie sich am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffengericht für
Jugendstrafsachen zu verantworten. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht
festgelegt.