Staatsanwaltschaft Salzburg erhebt Anklage gegen eine Person wegen mehrerer terroristischer Straftaten
Konkret
werden dem seit 02.12.2024 in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten die Verbrechen
der terroristischen Vereinigung (§ 278b Abs 2 StGB), der terroristischen
Straftaten (§§ 15 Abs 1, 12 zweiter Fall, 278c Abs 2 iVm Abs 1 Z 1 StGB), der
kriminellen Organisation (§ 278a zweiter Fall StGB) sowie das Vergehen der
Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (§ 278f Abs 2 StGB)
vorgeworfen.
Der Angeklagte ist bislang gerichtlich unbescholten
und verantwortete sich teilweise geständig. Die Anklage fällt aufgrund des Strafrahmens von
zehn bis zu 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe in die Zuständigkeit eines Geschworenengerichts. Da er
die ihm zur Last gelegten Taten teilweise vor Vollendung des 21. Lebensjahres verübt
hat, wird am Landesgericht Salzburg vor einem Geschworenengericht für Jugendstrafsachen
verhandelt. Ein Termin dafür
wurde noch nicht festgelegt.
Laut Anklage soll sich der seit Februar 2023 in Österreich aufhältige Angeklagte an der als „Islamischer Staat“ bezeichneten terroristischen Vereinigung beteiligt haben, indem er sich als sogenannter „Schläfer“ des IS auf jederzeitigen Abruf für die Begehung terroristischer Straftaten – vor allem von Morden und Körperverletzungen – bereithielt. Er soll sich sowohl für die Verübung eines mit einer Schusswaffe sowie mit Sprengstoff durchzuführenden Selbstmordattentats, als auch für einen mit einem Messer zu begehenden Terroranschlag zur Verfügung gestellt haben. Für letzteres Vorhaben soll der Angeklagte mit der Festung Hohensalzburg, dem Salzburger Hauptbahnhof und dem Christkindlmarkt am Salzburger Dom- und Residenzplatz bereits konkrete Anschlagsziele ausgewählt und mit dem Weihnachtsfest 2024 auch zumindest einen konkreten Zeitpunkt ins Auge gefasst haben.
Weiters soll der Angeklagte am 21.11.2024 eine weitere, in Belgien wohnhafte, Person davon zu überzeugen versucht haben, im Iran ein Selbstmordattentat zu begehen. Zu diesem Zweck habe er dieser Person den Kontakt zu zumindest zwei IS-Mitgliedern vermittelt und sie dazu aufgefordert, gegenüber den IS-Anhängern die Bereitschaft, ein Selbstmordattentat mit Sprengstoff zu verüben, zu signalisieren. Aufgrund der Festnahme dieser Person noch vor ihrer bereits geplanten Ausreise aus Belgien blieb es beim Versuch. Die Ermittlungen gegen diese Person werden von den belgischen Behörden geführt.
Dem Angeklagten wird zudem das Ansammeln und Verbreiten von Mediendateien zur Last gelegt, welche die Gräueltaten sowie die menschenverachtende Ideologie des IS verharmlosen und verherrlichen. Hierfür habe der Angeklagte verschiedene Social-Media-Plattformen und Messengerdienste genutzt. Aus dem Internet habe er sich weiters Anleitungen und Baupläne zur Herstellung improvisierter Sprengsätze verschafft.
Der Angeklagte ist bislang gerichtlich unbescholten und verantwortete sich teilweise geständig. Die Anklage fällt aufgrund des Strafrahmens von zehn bis zu 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe in die Zuständigkeit eines Geschworenengerichts. Da er die ihm zur Last gelegten Taten teilweise vor Vollendung des 21. Lebensjahres verübt hat, wird am Landesgericht Salzburg vor einem Geschworenengericht für Jugendstrafsachen verhandelt. Ein Termin dafür wurde noch nicht festgelegt.