Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Anzeige gegen Richterin im Verfahren gegen NRAbg. August Wöginger: Mangels Anfangsverdachts keine Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft Salzburg

Prüfung der Anzeige ergab, dass der angezeigte Sachverhalt keinen Anfangsverdacht einer Straftat begründet.

Am 7. Oktober 2025 wurde bei der Staatsanwaltschaft Linz eine Anzeige wegen des Missbrauchs der Amtsgewalt gegen jene Richterin eingebracht, die am Landesgericht Linz das Hauptverfahren gegen den Nationalratsabgeordneten August Wöginger und zwei weitere Angeklagte geführt hatte. Um jeglichen Anschein der Befangenheit auszuschließen, wurde diese Anzeige von der Oberstaatsanwaltschaft Linz der Staatsanwaltschaft Salzburg zur weiteren Bearbeitung übertragen.

Diese gelangte nach Prüfung der Anzeige zu dem Ergebnis, dass der angezeigte Sachverhalt keinen Anfangsverdacht einer Straftat begründet. Gemäß § 197a Abs. 1 zweiter Fall StPO wurde daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Richterin abgesehen.