Anklage wegen Missbrauchsvorwürfen gegen ehemaligen Mitarbeiter von SOS-Kinderdorf in Seekirchen
Dem Angeklagten werden die Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen (§ 206 Abs 1 StGB) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 207 Abs 1 StGB) sowie die Vergehen der Nötigung (§ 105 Abs 1 StGB) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses (§ 212 Abs 1 Z 2 und Abs 2 Z 2 StGB) vorgeworfen. Die 2017 beginnenden Übergriffe erfolgten über einen Zeitraum von drei Jahren.
Der 57-Jährige war im genannten Tatzeitraum als Familienhelfer im SOS-Kinderdorf in Seekirchen tätig. Ihm wird zur Last gelegt, an zwei dort untergebrachten unmündigen Mädchen geschlechtliche Handlungen in Form wiederholter Berührungen im Brust- und Schambereich vorgenommen zu haben. Da er auf diese Weise zudem seine Stellung als Beschäftigter in einer Erziehungsanstalt ausgenützt hat, werden ihm auch die Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angelastet.
Darüber hinaus soll der Angeklagte eines der beiden Mädchen zweimal durch Drohungen und Gewalt, nämlich durch Ziehen an den Ohren, zum Aufräumen sowie dazu, niemanden von den sexuellen Übergriffen zu berichten, genötigt haben. Einen weiteren im Tatzeitraum im SOS-Kinderdorf Seekirchen untergebrachten Jungen habe er laut Anklage ebenso durch Ziehen an den Ohren zum Aufräumen genötigt.
Das Strafregister des Angeklagten weist eine einschlägige Vorstrafe wegen der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 207 Abs 1 StGB) aus dem Jahr 2021 auf. Zum Zeitpunkt dieser Verurteilung war er nicht mehr im SOS-Kinderdorf tätig und die nun angeklagten Vorwürfe gegen ihn waren noch nicht bekannt.
Die Anklage fällt aufgrund des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe in die Zuständigkeit des Schöffengerichtes des Landesgerichtes Salzburg. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.