Strafantrag gegen drei Beschuldigte wegen illegaler Schächtungen eingebracht
Den Angeklagten wird zur Last gelegt - teils als unmittelbare Täter, teils als Bestimmungstäter - unzähligen Schafen und Rindern unnötige Qualen zugefügt und andere Personen zu solchen Taten bestimmt zu haben. Sie sollen in Kenntnis und unter Außerachtlassung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes Schächtungen nicht artgerecht, ohne behördliche Bewilligung und ohne Anwesenheit eines Tierarztes durchgeführt haben, wobei mangels Vorhandensein der notwendigen Einrichtungen auch nicht gewährleistet war, dass die Tiere so rasch wie möglich in die für die Schlachtung und Betäubung notwendige Position gebracht werden konnten.
Zwei der Angeklagten wird zudem vorgeworfen, nach dem LMSVG untersuchungspflichtiges Fleisch in Verkehr gebracht zu haben, ohne es zuvor der erforderlichen Überprüfung - der sogenannten Fleischbeschau - unterzogen zu haben.
Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.