Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis erhebt nach Ermittlungen in der rechtsextremen Rockerszene weitere Anklage
Zur Vorgeschichte
Nach monatelangen, bundesländerübergreifenden
Ermittlungen in der rechtsextremen Rockerszene gegen den „Motorclub Bandidos“
durch die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis, das Bundeskriminalamt, das
Landeskriminalamt OÖ und die Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst wurden
im Juni 2023 bei 13 Hausdurchsuchungen in Ober- und Niederösterreich große
Mengen an Waffen, NS-Devotionalien, Kriegsmaterial und illegalen Suchtmitteln
aufgefunden. Unter den damals festgenommenen Personen befand sich auch der
Angeklagte, weil an seinem Wohnsitz im Innviertel und am Anwesen seiner Eltern
in Zwettl zahlreiche NS-Devotionalien, hunderte Schusswaffen sowie Suchtgift
sichergestellt worden waren.
Angeklagte Delikte
Dem
Angeklagten wird nun zur Last gelegt, seit dem Jahr 2015 mit seinem
Mobiltelefon wiederholt Bilder und Videos, welche den Nationalsozialismus und
dessen Ziele verherrlichen, als zeitgemäß darstellen und dessen Gräueltaten
verharmlosen, über einen Messenger-Dienst an mehrere Personen übermittelt zu
haben. Bis zum Zeitpunkt seiner Festnahme im Juni 2023 hat er zudem eine
Vielzahl an NS-Devotionalien mit dem Ziel gesammelt und besessen, diese in
einem „NS-Museum“ in Zwettl in Niederösterreich zu Propagandazwecken öffentlich
zur Schau zu stellen. Ihm wird weiters zur Last gelegt, nachgemachte Euro-Banknoten
mit dem Vorsatz besessen zu haben, diese als echt und unverfälscht auszugeben.
Wegen Suchtgifthandels wurde der 59-Jährige bereits zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er befindet sich derzeit in der Justizanstalt Ried im Innkreis. Der Strafrahmen für die nun angeklagten Delikte beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Der Innviertler wird sich dafür vor einem Geschworenengericht zu verantworten haben. Ein Verhandlungstermin wurde vom Landesgericht Ried im Innkreis noch nicht festgelegt.
Bezüglich der an seinem Wohnsitz und am Anwesen seiner Eltern sichergestellten Waffen und der damit verbundenen Verstöße gegen das Waffengesetz sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.