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Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis erhebt nach Ermittlungen in der rechtsextremen Rockerszene weitere Anklage

Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis hat wegen der Verbrechen nach § 3g Abs 1 und 2 Verbotsgesetz (nationalsozialistische Wiederbetätigung) und des Besitzes nachgemachten oder verfälschten Geldes (§ 233 Abs 1 Z 1 StGB) Anklage gegen einen 59-Jährigen Innviertler erhoben.

Zur Vorgeschichte
Nach monatelangen, bundesländerübergreifenden Ermittlungen in der rechtsextremen Rockerszene gegen den „Motorclub Bandidos“ durch die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis, das Bundeskriminalamt, das Landeskriminalamt OÖ und die Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst wurden im Juni 2023 bei 13 Hausdurchsuchungen in Ober- und Niederösterreich große Mengen an Waffen, NS-Devotionalien, Kriegsmaterial und illegalen Suchtmitteln aufgefunden. Unter den damals festgenommenen Personen befand sich auch der Angeklagte, weil an seinem Wohnsitz im Innviertel und am Anwesen seiner Eltern in Zwettl zahlreiche NS-Devotionalien, hunderte Schusswaffen sowie Suchtgift sichergestellt worden waren.

Angeklagte Delikte
Dem Angeklagten wird nun zur Last gelegt, seit dem Jahr 2015 mit seinem Mobiltelefon wiederholt Bilder und Videos, welche den Nationalsozialismus und dessen Ziele verherrlichen, als zeitgemäß darstellen und dessen Gräueltaten verharmlosen, über einen Messenger-Dienst an mehrere Personen übermittelt zu haben. Bis zum Zeitpunkt seiner Festnahme im Juni 2023 hat er zudem eine Vielzahl an NS-Devotionalien mit dem Ziel gesammelt und besessen, diese in einem „NS-Museum“ in Zwettl in Niederösterreich zu Propagandazwecken öffentlich zur Schau zu stellen. Ihm wird weiters zur Last gelegt, nachgemachte Euro-Banknoten mit dem Vorsatz besessen zu haben, diese als echt und unverfälscht auszugeben.

Wegen Suchtgifthandels wurde der 59-Jährige bereits zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er befindet sich derzeit in der Justizanstalt Ried im Innkreis. Der Strafrahmen für die nun angeklagten Delikte beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Der Innviertler wird sich dafür vor einem Geschworenengericht zu verantworten haben. Ein Verhandlungstermin wurde vom Landesgericht Ried im Innkreis noch nicht festgelegt.

Bezüglich der an seinem Wohnsitz und am Anwesen seiner Eltern sichergestellten Waffen und der damit verbundenen Verstöße gegen das Waffengesetz sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.