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Gewölbeeinsturz in Schärding - StA Ried bringt Strafantrag gegen Bauunternehmer und Bauherren ein

Im Fall der beiden am 3. September 2024 beim Einsturz eines Kellergewölbes in Schärding ums Leben gekommenen Arbeiter hat die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis nun beim Landesgericht Ried Strafantrag wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung gemäß § 81 StGB gegen den Bauunternehmer sowie gegen den Bauherren eingebracht.

An besagtem Tag stürzten bei Stemmarbeiten im Zuge von Bau- und Sanierungsarbeiten im Kellergewölbe eines Gebäudes im Stadtzentrum von Schärding zwei Deckenelemente aus Beton ein und verschütteten zwei Bauarbeiter, die dabei tödlich verletzt wurden. 

Im Strafantrag wird den Angeklagten zur Last gelegt, die sie treffenden allgemeinen Fürsorge- und Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen und einschlägige Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und der Bauarbeiterschutzverordnung nicht beachtet zu haben. 

Die mit den Arbeiten befassten Männer waren beide nicht für Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial und Risiko ausgebildet und unterlagen als Asylwerber einem Beschäftigungsverbot. Weiters sollen es die beiden Angeklagten unterlassen haben, vor Beginn und während der Arbeiten qualifizierte Planungen, Vor- und Bestandsuntersuchungen und Berechnungen durch fachkundige Personen zu veranlassen und entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen.

Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.