Anklageerhebung in Kindesmissbrauchsfall
(§ 208a StGB) Anklage gegen einen 59-Jährigen Innviertler erhoben.
Dem damals als Amtsleiter einer Gemeinde im Bezirk Braunau tätigen Angeklagten wird nach Auswertung zahlreicher beschlagnahmter Datenträger zur Last gelegt, sich zumindest seit dem Jahr 2019 bis zu seiner Festnahme im Jänner 2024 mehrmals über einen Messenger-Dienst pornographische Darstellungen minderjähriger Personen verschafft und anderen Nutzern dieses Dienstes zugänglich gemacht zu haben. Weiters hat er in Live-Chats – teilweise über Webcam und Videotelefonie – Kontaktpersonen gegen Bezahlung zu sexuellen Handlungen an sehr jungen Mädchen aufgefordert sowie unmündige Jugendliche direkt kontaktiert, zu sexuellen Handlungen an sich selbst angeleitet und zur Übermittlung von Fotos und Videos aufgefordert.
Der Angeklagte befindet sich seit Ende Jänner 2024 in Haft. Er wurde festgenommen, nachdem dem Landeskriminalamt OÖ Ermittlungsergebnisse US-amerikanischer Behörden zur Kenntnis gebracht worden waren. Er hat sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig gezeigt und wird sich vor einem Schöffengericht zu verantworten haben. Der Strafrahmen für die genannten Delikte beträgt fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin wurde vom Landesgericht Ried im Innkreis noch nicht festgelegt.