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LIVA-Affäre: Staatsanwaltschaft Linz bringt Strafantrag ein

Die Staatsanwaltschaft Linz hat beim Landesgericht Linz Strafantrag gegen MMag. Klaus-Peter LUGER wegen des Vergehens der Untreue eingebracht.

MMag. LUGER wird zusammengefasst zur Last gelegt, im Zeitraum von November 2023 bis Februar 2024 in seiner damaligen Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der „Linzer VeranstaltungsGmbH“ (kurz: LIVA) missbräuchlich über öffentliche Gelder verfügt zu haben. Konkret wird ihm vorgeworfen, dass er eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens über den Bewerbungsprozess und den Hearing-Verlauf für die im Jahr 2017 ausgeschriebene Neubesetzung des künstlerischen Leiters der LIVA beauftragt hat, obwohl er wusste, dass er selbst die Fragen für das Hearing an den letztendlich erfolgreichen Kandidaten weitergegeben hatte. Den Auftrag für das Gutachten erteilte MMag. LUGER somit vorwiegend im eigenen Interesse. Der LIVA entstand dadurch ein Schaden in Höhe von 19.061,15 Euro.

MMag. LUGER wird das Vergehen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 erster Fall StGB zur Last gelegt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Die Weitergabe der Hearing-Fragen selbst ist im vorliegenden Fall für sich betrachtet strafrechtlich nicht relevant. Betreffend die ebenfalls angezeigte Beauftragung eines PR-Beraters mit der „Krisen-PR“ in der von MMag. LUGER selbst verursachten Causa, die auf Betreiben von diesem durch die „Kreativität, Kultur & Veranstaltungen der Stadt Linz Holding GmbH“ (kurz: KKV) erfolgt sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Linz das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil ein Befugnismissbrauch durch MMag. LUGER nicht nachgewiesen werden konnte.