LIVA-Affäre: Staatsanwaltschaft Linz bringt Beschwerde gegen Einstellung des Verfahrens ein
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Linz liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Strafverfahrens durch eine Diversion nicht vor. Den Auftrag für das Rechtsgutachten über den Bewerbungsprozess und den Hearing-Verlauf für die im Jahr 2017 ausgeschriebene Neubesetzung des künstlerischen Leiters der „Linzer VeranstaltungsGmbH“ (kurz: LIVA) erteilte der Angeklagte vorwiegend in seinem persönlichen Interesse. Die Kosten in Höhe von 19.061,15 Euro wälzte er auf die aus öffentlichen Mitteln finanzierte LIVA ab.
Vor allem in Anbetracht der damaligen Position von MMag. Luger ist von schwerer Schuld auszugehen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil das Handeln des Angeklagten jedenfalls geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Abwicklung aller finanziellen Vorgänge in staatsnahen Unternehmen zu erschüttern. Deshalb hat sich die Staatsanwaltschaft Linz schon vor dem Angebot einer diversionellen Erledigung an MMag. Luger durch das Landesgericht Linz gegen eine solche ausgesprochen.