Teileinstellungen im Ermittlungsverfahren gegen Dr. Wolfgang Brandstetter
Ermittlungsverfahren wegen falscher Beweisaussage ausgeschieden:
Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, er habe am 31.3.2022 als Auskunftsperson im Verfahren vor dem ÖVP-Korruptionsausschuss falsch ausgesagt, indem er tatsachenwidrig behauptet hat, er habe sein privates Mobiltelefon am 25.2.2021 anlässlich des Vollzugs einer Sicherstellungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft Wien nicht herausgeben können, da er es nicht bei sich, sondern zu Hause hatte, wurde ausgeschieden und wird gesondert erledigt werden. Dazu kann derzeit keine weitere Auskunft gegeben werden.
Darüber hinaus sämtliche Ermittlungen eingestellt:
Alle über den Verdacht der falschen Beweisaussage hinausgehenden Ermittlungsverfahren wurden eingestellt.
Dr. Brandstetter war unter anderem verdächtig, in amtsmissbräuchlicher Weise auf Personalentscheidungen Einfluss genommen, Auftragsvergaben rechtswidrig durchgeführt und ein Amtsgeheimnis über eine bevorstehende Hausdurchsuchung verletzt zu haben. Durch Äußerungen in einem Zeitungsartikel soll er das Vergehen der Üblen Nachrede zum Nachteil eines Ministerialbeamten begangen haben.
Für all diese Vorwürfe hat das Ermittlungsverfahren keine hinreichenden Beweise ergeben.