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Jimi Blue Ochsenknecht gegen Kaution wieder enthaftet

Nachdem am 17.07.2025 zunächst die Untersuchungshaft verhängt wurde, wurde kurz darauf die festgesetzte Kaution in der Höhe von 15.000,-- Euro bezahlt und Herr Ochsenknecht aus der Haft entlassen.

Verhängung der Untersuchungshaft:

Das Landesgericht Innsbruck hat heute Vormittag – entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft – über Herrn Ochsenknecht zunächst die Untersuchungshaft wegen dringendem Verdachts des schweren Betruges aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr verhängt.

Freilassung gegen Kaution:

Das Gericht hat weiters bestimmt, dass Herr Ochsenknecht gegen Zahlung einer Kaution in der Höhe von 15.000 Euro wieder freigelassen wird. Die Staatsanwaltschaft war mit dieser Entscheidung einverstanden.

Dieser Betrag wurde kurz nach dieser Entscheidung bezahlt und Herr Ochsenknecht daher sofort entlassen. Herr Ochsenknecht hat gelobt, sich bis zum Abschluss des Verfahrens in Österreich aufzuhalten und hat seinen Reisepass bei Gericht hinterlegt.

Anklage:

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat beim Landesgericht gegen Herrn Ochsenknecht einen Strafantrag (Anklage) wegen schweren Betruges eingebracht. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Herrn Ochsenknecht wird vorgeworfen, Ende 2021 binnen vier Tagen in einem Hotel in Kirchberg Hotelleistungen im Wert von knapp € 14.000,-- in Anspruch genommen und dann nicht bezahlt zu haben. Obwohl er zwischenzeitlich auch gerichtlich zur Zahlung dieses Betrages verurteilt wurde, hat er bis zur Festnahme den ausstehenden Betrag nicht beglichen. Daher besteht der Verdacht, dass Herr Ochsenknecht schon als er die Leistungen in Anspruch nahm, entweder nicht fähig oder nicht willens war, diese Leistungen auch zu bezahlen.

Weil der Vermögensschaden mehr als € 5.000,-- beträgt, ist dieser Verdacht als schwerer Betrug zu qualifizieren. Die Strafdrohung für dieses Delikt beträgt Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.

Dass der Beschuldigte den Betrag nunmehr bezahlt hat, ändert am Tatverdacht grundsätzlich nichts, könnte aber im Falle einer Verurteilung als mildernd zu berücksichtigt werden.

Auslieferung:

Jimi Blue Ochsenknecht wurde aufgrund eines Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Innsbruck an Österreich ausgeliefert. Er wurde am 16.7.2025 um zirka 9.00 Uhr am Grenzübergang Kiefersfelden österreichischen Polizeibeamten übergeben.

Am Vormittag des 16.07.2025 wurde er von der Kriminalpolizei zum Tatverdacht befragt und danach, um zirka 14.00 Uhr in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert.

Heute, am 17.07.2025, wurde er um 9.00 Uhr von der zuständigen Haftrichterin des Landesgerichtes Innsbruck vernommen. Sowohl vor der Kriminalpolizei als auch vor der Haftrichterin hat er erklärt, für die Sache die Verantwortung zu übernehmen und dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft nichts entgegenzusetzen. Im Übrigen hat er von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich zum Tatverdacht nicht zu äußern.

Zum bisherigen Verfahren:

Herr Ochsenknecht hatte bereits seit Anfang Dezember 2024 Kenntnis von dem gegen ihn behängenden Ermittlungsverfahren. Über den Vorwurf wurde er über die Emailadresse, mit der er sich an die Staatsanwaltschaft Innsbruck nach einer polizeilichen Kontrolle gewendet hatte, informiert. Er hat der Staatsanwaltschaft zwar zunächst seine Wohnadresse in Italien bekanntgeben, dann aber auf ein Ersuchen um Stellungahme nicht mehr reagiert. Ein an die italienischen Behörden gerichtetes Rechtshilfeersuchen für seine förmliche Einvernahme war erfolglos, weil er an der wiederholt von ihm angegebenen Adresse nicht gemeldet und auch nicht mehr aufhältig war. Über die deutschen Behörden wurde erhoben, dass er auch dort keinen aufrechten Wohnsitz hat. Aufgrund dieses Verhaltens, weil der Beschuldigte Kenntnis vom Verfahren hatte, aber nicht greifbar war, bestand der Verdacht, dass er sich dem Verfahren entzieht. Daher hat die Staatsanwaltsacht Innsbruck Fluchtgefahr angenommen und einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Das Ermittlungsverfahren ist damit beendet, für weitere Medienauskünfte ist die Medienstelle des Landesgerichtes Innsbruck zuständig.