Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Anklage im Mordfall Daniela K. / Mord am 23.06.2005 vor einer Telefonzelle beim Innsbrucker Rapoldipark

Im Fall der am 23.06.2005 vor einer Telefonzelle beim Innsbrucker Rapoldipark tot aufgefundenen, 19 jährigen Daniela K. hat die Staatsanwaltschaft heute beim Landesgericht Innsbruck eine Anklage wegen Mordes eingebracht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen Daniela K. durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben.

Beim Angeklagten handelt es sich um einen nunmehr 42jährigen Österreicher, der bereits seit einigen Jahren in Australien lebt.

Der Angeklagte wurde bereits Ende Dezember 2013 festgenommen und war zirka 7 Wochen wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft.

Damals hat sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, unter anderem auf seine DNA Spuren an der Leiche, an der Kleidung des Opfers und an den Griffen des Fahrrades von Daniela K.. Nachdem sich eine DNA Spur des Angeklagten an der Kleidung des Opfers nicht als so aussagekräftig dargestellt hat, wie zunächst angenommen, wurde der Angeklagte enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat weiterhin nichts unversucht gelassen, um den Fall aufzuklären. Unter anderem wurden immer wieder DNA-Untersuchungen in Auftrag gegeben – auch von bereits untersuchten Spurenträgern, weil sich die Untersuchungsmethoden der Gerichtsmedizin laufend weiterentwickelt und verbessert haben.

Letzte DNA-Untersuchungen ergaben eine DNA-Spur des Angeklagten auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war. Daraus schließt die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte am Tatort war.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnis hat sich der Tatverdacht gegen den Angeklagten wieder erhärtet. Daher hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Ein Geschworenengericht soll nun auf Basis der umfangreichen Ermittlungsergebnisse über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden.

Mit Einbringung der Anklage hat die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den Angeklagten widerrufen. . Der Verteidiger hat in Aussicht gestellt, dass der Angeklagte zu einer Hauptverhandlung freiwillig anreisen wird.

Das weitere Vorgehen obliegt nun dem zuständigen Landesgericht Innsbruck.



Zur weiteren Erklärung:

Bereits im November 2023 lag ein erstes DNA Gutachten zu den Spuren an der Zigarette vor. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten wieder fortgesetzt und einen internationalen Haftbefehl gegen ihn erlassen, der bis zuletzt von den australischen Behörden nicht vollzogen wurde. In der Zwischenzeit wurden weitere spurenkundliche Untersuchungen vorgenommen.

Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Sie kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Termin für die Hauptverhandlung vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt.

Strafbarkeit von Mord verjährt nach österreichischem Recht nicht.

Das Verbrechen des Mordes ist mit einer Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren oder lebenslänglich bedroht.

Ein bereits eingestelltes Ermittlungsverfahren kann gegen einen Beschuldigten wieder fortgesetzt werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die für sich allein oder in Zusammenhang mit den übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, eine Verurteilung des Beschuldigten zu begründen.

Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Gesetz Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung nahe liegt, andernfalls wäre das Verfahren einzustellen. Es gilt trotz Anklage weiterhin die Unschuldsvermutung.

In den letzten fast 21 Jahren wurden immer wieder gegen verschiedene Personen ein möglicher Verdacht geprüft. Auf Basis aller jetzt vorliegenden Ermittlungsergebnisse gibt es aber nur mehr gegen den nunmehr Angeklagten einen konkreten Verdacht.

Der Ermittlungsakt umfasst mittlerweile über 480 Aktenstücke mit teilweise über 100 seitigem Umfang, davon über 20 gerichtsmedizinische Gutachten mit teils mehreren Spurenuntersuchungen.