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Prozessbegleitungseinrichtungen

Das Bundesministerium für Justiz hat gemäß § 66b Abs 3 StPO bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, Opfern nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren.

Die Listen dieser bewährten geeigneten Prozessbegleitungseinrichtungen finden Sie nachstehend nach Bundesländern geordnet.


Weitere Infos für Betroffene auch unter: www.hilfe-bei-gewalt.gv.at

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