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Bewohner-Vertretung

Gesetzliche Grundlagen

Das Heim-Aufenthalts-Gesetz schützt
das Grundrecht auf persönliche Freiheit.
Es gilt für Bewohner und Bewohnerinnen von:

  • Altenheimen,
  • Pflegeheimen,
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
  • Einrichtungen, in denen mindestens 3 Menschen
    mit psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung
    betreut oder gepflegt werden,
  • Einrichtungen zur Pflege und Erziehung von Minderjährigen

Das Heim-Aufenthalts-Gesetz ist außerdem
eine rechtliche Absicherung für das Personal.
Es ist die Grundlage für notwendige Maßnahmen.
Zum Beispiel das Beschränken der Freiheit.

Das Beschränken der Freiheit von Bewohnern und Bewohnerinnen
ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Die betroffene Person oder ihre Vertretung können beantragen:
ein Gericht soll überprüfen, ob eine Beschränkung erlaubt ist.

Bewohner-Vertreter und Vertreterinnen

Gesetzlich anerkannte Vereine ernennen
Vertreter und Vertreterinnen für die Bewohner und Bewohnerinnen.

Diese Personen haben eine spezielle Ausbildung.
Sie sind unabhängig von den Einrichtungen.
Sie sind zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Das bedeutet: Sie dürfen nicht weitersagen,
was die Bewohner und Bewohnerinnen ihnen erzählen.

Was machen die Bewohner-Vertreter und -Vertreterinnen?

Die Einrichtungen müssen alle Beschränkungen
der persönlichen Freiheit von Bewohner und Bewohnerinnen
sofort der Bewohner-Vertretung melden.
Zum Beispiel: Wenn ein Bewohner sein Zimmer nicht verlassen darf.
Die Bewohner-Vertreter und Bewohner-Vertreterinnen überprüfen,
ob diese Maßnahme angemessen ist.
Sie arbeiten mit allen Beteiligten daran,
dass die Maßnahmen schnell wieder aufgehoben werden können.

Wenn es nötig ist,
stellen die Bewohner-Vertreterinnen und Bewohner-Vertreter einen Antrag,
damit ein Gericht die Maßnahmen überprüft.

Unterstützung und Beratung

Wenn Sie in einer Einrichtung leben
und Ihre Freiheit eingeschränkt werden soll,
können Sie sich bei der Bewohner-Vertretung melden.
Die Bewohner-Vertreter und Bewohner-Vertreterinnen beraten
und vertreten Sie.

Die Leitung der Einrichtung muss dafür sorgen:

  • Sie müssen erfahren,
    wer Ihre Bewohner-Vertretung ist.
  • Sie müssen ungestört
    mit Ihrer Bewohner-Vertretung sprechen können.

Die Bewohner-Vertretung berät auch die Angehörigen.
Die Bewohner-Vertretung unterstützt auch
Ärzte und Ärztinnen und das Pflegepersonal der Einrichtungen.
Die Bewohner-Vertretung gibt Informationen
über das Heim-Aufenthalts-Gesetz
und hilft mit Gesprächen über einzelne Fälle.

Das Angebot der Bewohner-Vertretung ist kostenlos.

Wie erreiche ich die Bewohner-Vertretung?

Sie finden die Namen und Büro-Adressen
der zuständigen Bewohner-Vertretungen in der Edikts-Datei.
Die Adresse ist https://edikte.justiz.gv.at/
In der Edikts-Datei stehen alle Bekanntmachungen von Gerichten.

Sie wollen wissen,
wie Sie Ihre Bewohner-Vertretung erreichen können?
Melden Sie sich bei dem zuständigen Verein
oder direkt am Standort Ihrer Einrichtung!

Verein Vertretungsnetz (in allen Bundesländern außer Vorarlberg): Über uns (vertretungsnetz.at)

Verein Institut für Sozialdienste (nur in Vorarlberg): Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung: ifs - Institut für Sozialdienste