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Normalkostentarif

Die aktuelle Entwicklung des Verbraucherpreisindex hat eine verordnungsmäßige Neufestsetzung von Gerichtsgebühren gemäß § 31a GGG notwendig gemacht, wobei die Änderungen mit 1. April 2025 wirksam werden.

Diese Erhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben, sodass die entsprechende Festsetzung durch das Bundesministerium für Justiz verpflichtend ist.

Diese Gebühren-Valorisierung erfordert gleichzeitig auch eine Neuerlassung der Verordnung über den Normalkostentarif. Diese tritt gleichfalls am 1. April 2025 in Kraft und ist auf Leistungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anzuwenden, die nach dem 31. März 2025 bewirkt werden.