GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung
Die
GGG-Richtlinie § 25a
― temporäre Befreiung befasst sich mit der auf
zwei Jahre befristeten Befreiung von der Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentum
und Pfandrecht) bei Erwerb von Wohnraum, die für Anträge anwendbar ist, die ab
dem 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht einlangen.