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GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung

Die GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung befasst sich mit der auf zwei Jahre befristeten Befreiung von der Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentum und Pfandrecht) bei Erwerb von Wohnraum, die für Anträge anwendbar ist, die ab dem 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht einlangen.