GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung
Neue Richtlinie zum Gebühren- und Einbringungsrecht: GGG-Richtlinie § 25a – temporäre Befreiung, zweite Fassung.
Die GGG-Richtlinie § 25a – temporäre Befreiung, zweite Fassung befasst sich mit
der auf zwei Jahre befristeten Befreiung von der Grundbuchseintragungsgebühr
(Eigentum und Pfandrecht) bei Erwerb von Wohnraum, die für Anträge anwendbar
ist, die ab dem 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht einlangen. Die Richtlinie
befasst sich mit zahlreichen Themenstellungen, die in der bisherigen Fassung
der Richtlinie noch nicht enthalten waren.