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GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung

Neue Richtlinie zum Gebühren- und Einbringungsrecht: GGG-Richtlinie § 25a – temporäre Befreiung, zweite Fassung.

Die GGG-Richtlinie § 25a – temporäre Befreiung, zweite Fassung befasst sich mit der auf zwei Jahre befristeten Befreiung von der Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentum und Pfandrecht) bei Erwerb von Wohnraum, die für Anträge anwendbar ist, die ab dem 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht einlangen. Die Richtlinie befasst sich mit zahlreichen Themenstellungen, die in der bisherigen Fassung der Richtlinie noch nicht enthalten waren.