Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)
Sämtliche Informationen zu Rückstellung eines unrechtmäßig verbrachten oder vorenthaltenen Kindes nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) bzw. der Verordnung Brüssel IIa finden sich im Internetauftritt des Bundesministerium für Justiz (BMJ) und können über nachstehenden Link abgerufen werden.
bmj.gv.at >>Themen >> Zivilrecht >> Verfahren bei Internationalen Kindesentführungen