Übertragung der Zuständigkeit im Ermittlungsverfahrung gegen unbekannte Täter zum Nachteil des Mag. Christian Pilnacek an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren zum Ableben des Mag. Pilnacek von der Staatsanwaltschaft Krems nunmehr an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage des § 28 Abs 1 StPO getroffen, um das Vertrauen in die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit bei der Führung des Ermittlungsverfahrens zu gewährleisten und jeden Anschein einer Befangenheit hintanzuhalten. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat somit die im April 2025 von der Oberstaatsanwaltschaft Wien aufgetragene Prüfung einer möglichen Fortführung der Ermittlungen fortzusetzen.