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Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau gegen unbekannte Täter zum Nachteil von Mag. Christian Pilnacek

Angesichts der aktuellen Berichterstattung betreffend die durch Dr. Peter PILZ getätigten Äußerungen im Zusammenhang mit dem Todeseintritt des Mag. Christian PILNACEK sowie der Kritik des Erstgenannten an der Führung des bezughabenden Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau erfolgt seitens der Oberstaatsanwaltschaft Wien nachstehende Stellungnahme: 

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung (§ 3 Abs 1 StPO) hat die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau nach Auffindung des Leichnams von Mag. Christian PILNACEK die gebotenen Schritte gesetzt, um die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Frage von Bedeutung sind, ob der Tod durch eine Straftat verursacht worden sein könnte (§ 128 Abs 2 StPO).
Aus den sohin vorliegenden Ermittlungsergebnissen, allen voran dem gerichtsmedizinischen Gutachten, das infolge der (am Auffindungstag) staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktion erstattet wurde, wurde nachvollziehbar und beanstandungsfrei der Schluss gezogen, dass von keinem Fremdverschulden am Ableben des Mag. Christian PILNACEK auszugehen war. Seitens des Gerichtsmediziniers wurden mehrere Hautunterblutungen sowie Abschürfungen mit einer Entstehung im Rahmen von Sturzgeschehen vereinbar, demgegenüber als für eine Entstehung durch fremde Hand untypisch angesehen. Explizit ist festzuhalten, dass keine Verletzungen bestanden, die auf ein gewaltsames Festhalten oder Fixieren bzw für ein gewaltsames Unter-Wasser-Drücken sprachen.

Der darauf abzielende Vorhabensbericht der genannten Staatsanwaltschaft wurde daher nach fachaufsichtsbehördlicher Prüfung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz genehmigt. Eine Beteiligung an bzw Kommentierung von Spekulationen und Mutmaßungen wird seitens der Ermittlungsbehörden nicht stattfinden.