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Hausordnung

Für dieses Gebäude wurde nach § 16 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) eine Hausordnung erlassen, die zu beachten ist.

Die Hausordnung findet sich nachstehend unter "Downloads".

Im Justizpalast ist – wie in allen öffentlichen Gebäuden – das Rauchen grundsätzlich gesetzlich verboten (§ 13 Tabakgesetz).

Der Zutritt zum Gebäude ist nur beim Eingang Schmerlingplatz ("bei den Löwen") möglich. Der Ausgang Museumstraße steht nur für das Verlassen des Gebäudes offen.