Bevorstehender Führungswechsel am Oberlandesgericht Linz
Linz, 27.06.2024. Staffelübergabe an der Spitze des Oberlandesgerichtes Linz: Mit 1. August 2024 übernimmt Dr. Helmut Katzmayr das Amt des Präsidenten von Dr. Erich Dietachmair. Priorität Nummer 1 für den Start in die neue Funktion: Den erfolgreichen Weg des Vorgängers fortsetzen und sich für die anstehenden Herausforderungen rüsten.
Bisheriger Präsident Dr. Erich Dietachmair und zukünftiger Präsident Dr. Helmut Katzmayr
Der im Jahr 1959 geborene Erich Dietachmair wechselt mit 1. August 2024 in den Ruhestand. Er war beinahe auf den Tag genau 41 Jahre im Dienst der österreichischen Justiz beschäftigt, zuletzt seit November 2021 als Präsident des Oberlandesgerichtes Linz.
In Schiedlberg, Bezirk Steyr-Land, aufgewachsen, pflegte der promovierte Jurist stets ein sehr enges Verhältnis zu Steyr. „ Das Bezirksgericht Steyr war Anfang der Achtziger die erste Station meiner Justiz-Karriere, wo ich als junger Rechtspraktikant erstmals Gerichtsluft schnuppern konnte und sich mein Wunsch, Richter zu werden, verstärkte. Hier wurde sozusagen der Grundstein für meine Leidenschaft an der Justizarbeit gelegt “, erinnert sich Dietachmair zurück. Nach beruflichen Zwischenstopps als Zivil- und Strafrichter am Landesgericht Wels, Sprengelrichter für verschiedene Gerichte in Salzburg und Oberösterreich sowie Richter und Personalabteilungsleiter am Oberlandesgericht Linz (von 1999 bis 2008), hieß es im Jänner 2009 „back to the roots“: Erich Dietachmair wurde zum Präsidenten des Landesgerichtes Steyr ernannt. Diese Funktion übte er fast 13 Jahre lang aus, bevor im November 2021 schließlich die Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz erfolgte.
„ Diese übergeordnete Leitungsfunktion über 5 Landesgerichte und 24 Bezirksgerichte in Oberösterreich und Salzburg war gemeinsam mit meinem Team eine besondere und durchaus herausfordernde Aufgabe. Als passionierter Fußballer weiß ich: der Weg zum Erfolg ist das Team! Ich sage „herzlichen Dank“ an unsere fast 1.500 Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in Oberösterreich und Salzburg. Jeder und jede Einzelne leistet tagtäglich einen hohen Beitrag für die unabhängige Rechtsprechung und den Rechtsstaat und somit für die dritte Staatsgewalt “, bedankt sich Dietachmair.
1. August 2024: Helmut Katzmayr übernimmt
Der seit September 2021 amtierende Vizepräsident des Oberlandesgerichtes Linz, Helmut Katzmayr, tritt mit 1. August 2024 in die Fußstapfen von Erich Dietachmair als Präsident des Oberlandesgerichtes Linz. Der 1967 geborene und aus Bad Leonfelden stammende Jurist, startete 1990 seine Justizlaufbahn und durchlief sämtliche Gerichtsebenen im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz. Nach dem richterlichen Vorbereitungsdienst und der Absolvierung der Richteramtsprüfung im Jahr 1994, begann Katzmayr seinen richterlichen Werdegang 1995 am Landesgericht Linz. Im Zeitraum 1996 bis 2001 war er als Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichtes Unterweißenbach und Richter des Bezirksgerichtes Freistadt tätig, bevor er wieder an das Landesgericht Linz zurückkehrte, wo er fortan über 14 Jahre als Insolvenzrichter und ab 2011 auch als Vizepräsident eingesetzt war. 2015 erfolgte der Wechsel zum Oberlandesgericht Linz – zunächst als Senatspräsident in der Funktion des Leiters der Innenrevision, ab September 2021 schließlich als Vizepräsident.
„ Ich habe in meiner bisherigen Laufbahn die Gerichtsarbeit bereits von unterschiedlichen Blickwinkeln wahrgenommen und bin der Überzeugung, dass der Einsatz von motivierten, bestens ausgebildeten, fortbildungsfreudigen und leistungsorientierten Mitarbeiter:innen als Schlüsselfaktor für eine qualitätsvolle Rechtsprechung zu sehen ist. Hauptaugenmerk der Führungsarbeit im Sprengel liegt darin, weiterhin positive Akzente zu setzen und alles zu unternehmen, um für die Gerichtsbediensteten ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen“, beschreibt Katzmayr das Credo für seine Amtszeit. Und weiter: „Aktive Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, eine Kultur der Diversität und ein diskriminierungsfreies Umfeld zählen hier dazu. Genauso wie ein wertschätzendes Miteinander, ein hochwertiges Aus- und Fortbildungsprogramm und nicht zuletzt eine Unterstützung in schwierigen Arbeitssituationen. “
" Ich übernehme von meinem Vorgänger einen vorbildlich geführten OLG-Sprengel. Dafür bin ich sehr dankbar. Nun gilt es, die Ärmel hochzukrempeln, diesen erfolgreichen Weg gemeinsam mit meinem Team fortzusetzen und uns für die Zukunft zu rüsten “, meint Katzmayr ambitioniert.
Die Liste der Ziele, To-dos und Herausforderungen für die nächsten Jahre ist lang. „ Aktuell beschäftigen uns starke Anfallssteigerungen – quer durch alle Bereiche. Zusätzlich steht eine große Pensionswelle vor der Tür. Und nicht zuletzt gilt es, sich mit der immer schneller voranschreitenden digitalen Transformation auseinanderzusetzen und die richtigen Weichen zu stellen, um die Justiz zukunftsfit zu machen “, skizziert Katzmayr.
Aktuell: Personelle Vollbesetzung
Die derzeitige Situation bei der Besetzung der vorhandenen Planstellen der Justiz-Mitarbeiter:innen im OLG-Sprengel Linz ist sehr zufriedenstellend. „ Ganz egal, ob aus dem Bereich der Richter:innen oder der Beamt:innen- und Vertragsbediensteten: Übergreifend kann von Vollbesetzung gesprochen werden “, freut sich Katzmayr. „ Selbstverständlich ist das bei der aktuell schwierigen Arbeitsmarktsituation nicht und steht vor allem mit gezielten Recruiting-Maßnahmen und einer vorausschauenden Personalplanung im Zusammenhang “.
Von den 331 zur Verfügung stehenden Richter:innen-Planstellen im OLG Sprengel Linz sind bis auf offene Nachbesetzungen sämtliche besetzt. Im Bereich der Beamt:innen und Vertragsbediensteten, die überwiegend im Support- und Justizverwaltungsbereich eingesetzt werden, existiert ein personeller Überhang im Umfang von rund 30 Vollzeitkräften. „ Da wir vorausschauend besetzen, ist dieser Überhang notwendig, um Abgänge, Karenzierungen, und vor allem die steigenden Pensionierungen künftig nahtlos versorgen zu können “, erklärt der designierte OLG-Präsident.
Kurze Verfahrensdauer…
Die personelle Vollbesetzung wirkt sich positiv auf die Verfahrensdauer im Sprengel aus. „ Betrachtet man beispielsweise die Gattungen Zivil- und Strafsachen sowie die Rechtsmittelverfahren, darf mit Recht behauptet werden, dass die Gerichte in Oberösterreich und Salzburg sehr zügig arbeiten “, stellt Dietachmair fest. Ein Blick in die aktuelle, statistische Erfassung für das Jahr 2023 [1] zeigt, dass die Parteien hierzulande mit einer schnellen Erledigungszeit [2] rechnen dürfen.
So beläuft sich die mittlere Länge der offenen Strafverfahren auf 2,4 Monate. „ Wir erledigen 80 Prozent innerhalb von 6 Monaten, nur 10 Prozent der Fälle dauern länger als 15 Monate. Durchschnittlich schließen wir hier 1.000 Verfahren im Monat ab “, erklärt Dietachmair.
Bei den offenen, streitigen Zivilverfahren beziffert sich die Länge auf insgesamt 5,2 Monate. Mit klaren Ausreißern nach unten: Arbeitsrechtsverfahren liegen bei 4 Monaten, Sozialrechtsprozesse bei 4,7 Monaten. „ Knapp 60 Prozent aller Zivilverfahren werden von uns innerhalb von 6 Monaten erledigt. Nur 10 Prozent der Verfahren dauern länger als 15 Monate. Sprengelweit schließen wir monatlich rund 1.400 Verfahren in Zivilsachen ab “, führt Katzmayr aus.
Äußerst zügig arbeitet auch das Oberlandesgericht Linz, das in zweiter Instanz für Rechtsmittel zuständig ist. So werden Rechtsmittel in Zivilsachen in rund 1 Monat erledigt. Etwas mehr als 3 Wochen dauert es in Strafsachen.
Hervorzuheben sind ebenso die kurzen Erledigungszeiten bei Grundbuchs- und Firmenbuchsachen. Im Schnitt dauert die Erledigung einer Grundbuchssache – vom Einlangen des Grundbuchsantrages bis zur beschlussmäßigen Erledigung – nicht einmal 7 Tage. Dietachmair dazu: „ Das hat natürlich auch positive Auswirkungen auf den Grundverkehr. Gerade im Zusammenhang mit Grundbuchseintragungen stehende, wirtschaftliche Transaktionen – beispielsweise Kreditfreigaben aufgrund von verbücherten Pfandurkunden –werden hier beschleunigt. Auch das rasche Agieren im Firmenbuch bringt einen positiven wirtschaftlichen Effekt mit sich und macht den Wirtschaftsstandort in unserem Sprengel ein Stück attraktiver “, so Dietachmair.
[1] Quelle: Betriebliches Informationssystem des Bundes; Vergleichszeitraum 2023 zu 2022
[2] Die Erledigungsdauer berechnet sich vom Einbringungsdatum bis zum Abstreichen des Falles im Berichtszeitraum.
… jedoch steigende Anfallszahlen
Die erfreulichen Ergebnisse sind vor allem im Lichte eines seit einem Jahr stark steigenden Aktenanfalls zu sehen und bekommen dadurch noch einmal einen ganz anderen Stellenwert: „ Wir verzeichnen quer durch alle Sparten hohe Zuwachszahlen an Fällen. Das ist ein bundesweiter Trend “, erklärt Katzmayr. „ Spitzenreiter in unserem Sprengel sind signifikant steigende Zivilverfahren, Arbeits- und Sozialrechtsstreitigkeiten und die Insolvenzverfahren – wenig verwunderlich bei der angespannten wirtschaftlichen Lage derzeit “.
In Zahlen ausgedrückt betrug auf Ebene der Landesgerichte der prozentuelle Zuwachs vom Jahr 2022 auf 2023 im Zivil-Bereich etwa 14 Prozent, im Arbeits- und Sozialrecht beinahe 19 Prozent und bei den Insolvenzverfahren rund 16 Prozent. Strafsachen haben um mehr als 3 Prozent zugenommen.
Auf Bezirksgerichts-Ebene war ebenso ein Anstieg zu verzeichnen: Insolvenzsachen nahmen um etwa 13 Prozent zu, Zivilprozesse um rund 5 Prozent.
Bemerkenswert sind letztlich auch die Erhebungen für das Oberlandesgericht Linz: Hier nahmen die Rechtsmittelverfahren im Zivil- und Strafrechtsbereich insgesamt um über 12 Prozent zu.
In den ersten 5 Monaten des aktuellen Jahres 2024 setzte sich der Trend fort, so zum Beispiel im Arbeits- und Sozialrecht um über 9 Prozent Steigerung, im Zivil-Bereich um knapp 20 Prozent und in Strafsachen um neuerlich 8 Prozent.
„ Moderate Schwankungen im Anfall sind an sich ganz normal, jedoch überrascht uns seit einem Jahr das Ausmaß der Steigerungen – ebenso wie die Breite. Es sind einerseits viele Sparten betroffen, andererseits zeigen sich die Steigerungen bei so gut wie allen Dienststellen. Die exakten Hintergründe für die Anfallssteigerungen sind uns noch nicht bekannt. Es wurde seitens der Zentralstelle bereits angekündigt, Ursachenforschung zu betreiben, um auch Auswirkungen auf den künftigen Personalbedarf anstellen zu können “, führt Katzmayr aus.
„ Dieser statistische Abriss soll zum einen verdeutlichen, dass die Arbeitsbilanz im Sprengel gut ist. Der große Dank gebührt einmal mehr allen Justiz-Bediensteten. Zum anderen muss man dennoch erkennen, dass dieses Niveau nur mit den benötigten Personalressourcen aufrechterhalten werden kann. Umso wichtiger ist es, junge Leute für eine spannende und erfüllende Tätigkeit in der Justiz zu gewinnen “, ergänzt Dietachmair.
On top: Neue Recruiting-Maßnahmen
Der Arbeitsmarkt ist hart umkämpft. Genauso wie die Privatwirtschaft, bleibt auch der öffentliche Dienst bei den Gerichten vom Fachkräftemangel, von den geburtenschwachen Jahrgängen und obendrein einer anstehenden Pensionierungswelle nicht verschont. In den Jahren 2030 bis 2032 erreichen 20 Prozent der Richter:innen im OLG-Sprengel Linz das gesetzliche Pensionsantrittsalter, im selben Zeitraum gehen 15 Prozent der Beamt:innen- und Vertragsbediensteten in Pension.
„ Dass wir bei der Personalauswahl aus dem Vollen schöpfen konnten und sich das Personal quasi automatisch für uns interessierte und bei uns beworben hat, war einmal – diese Zeiten sind definitiv vorbei“, bemerkt Katzmayr. „Fakt ist, dass wir die junge Generation für die vielfältigen Job- und Karrieremöglichkeiten innerhalb der Justiz begeistern möchten und müssen. Dazu soll unser Sprengel mit seinen 30 Dienststellen als attraktiver Arbeitgeber in Oberösterreich und Salzburg in seinem vollen Umfang nach außen hin sichtbar werden. “
An dieser verstärkten Wahrnehmung – vor allem für die junge Zielgruppe – wird aktuell an verschiedensten Ecken und Enden gearbeitet: So ist die Justiz seit Anfang 2024 auf wichtigen Social-Media-Kanälen mit einem eigenen Profil vertreten. Zudem setzt man verstärkt auf Breitenwirkung. „ Angefangen von Initiativen wie ‚Justiz macht Schule‘, vom JKU-Karrieretag, über die Jugend und Beruf-Messe in Wels, bis hin zum Linzathlon. Wir forcieren eine breite Vielfalt an Veranstaltungen, um auf uns aufmerksam zu machen “, skizziert Katzmayr die künftige Stoßrichtung in Sachen Recruiting. Dass bereits jetzt die Zeichen auf Innovation stehen, beweist die Einführung neuer Jobs. So kann man sich neuerdings als Verfahrensmanager:in oder auch juristische:r Mitarbeiter:in bewerben.
Kein Gender-Pay-Gap, Arbeitszeitflexibilisierung, Home-Office
Hervorgestrichen gehören einmal mehr die großen Vorteile einer Beschäftigung im Justizdienst. Hier ist natürlich zwischen der rechtsprechenden Tätigkeit und den zahlreichen Jobs im Supportbereich sowie der Justizverwaltung zu differenzieren. Auch wenn die Anforderungen klarerweise verschieden hoch sind, so muss man doch gewisse, übergreifende Benefits betonen.
Zuvorderst existieren in der Justiz keine geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede. In einem Land wie Österreich, wo die Lohnschere zwischen Mann und Frau laut letzten Erhebungen der Statistik Austria [3] mit 18,4 Prozent sehr weit auseinanderdriftet, trägt die geschlechterneutrale Entlohnung im Justizdienst zu fairen und transparenten Arbeitsbedingungen bei. „ Die Gleichbehandlung in der Bezahlung von Mann und Frau ist für uns seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit “, betont Katzmayr.
Die gute Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf spielt überdies eine große Rolle. Arbeitszeitflexibilität ist das Gebot der Stunde und wird – sofern dies der Dienstbetrieb erlaubt – aktiv gelebt. „ Neben einem attraktiven Gleitzeitmodell mit der Möglichkeit Gleittage einzuarbeiten, gibt es bei uns die verschiedensten Möglichkeiten, in Teilzeit zu gehen. Bei der Rückkehr aus dem Mutterschutz beziehungsweise aus der Karenz berücksichtigen wir bei der Übertragung der Aufgaben die individuellen Familieninteressen. Auch Home-Office-Modelle stehen für die Bediensteten zur Verfügung “, schildert Katzmayr.
Schließlich geht es auch um Jobsicherheit: „ Gerade in Zeiten, wo in der Privatwirtschaft das Jobangebot sehr stark von der Konjunktur und wirtschaftlichen Entwicklung abhängt, bietet die Justiz ein beständiges, zukunftssicheres Umfeld“, so Katzmayr. „Bei Gericht tätig zu sein und damit einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Rechtsstaat und die Demokratie zu leisten, fördert bei vielen unserer Bediensteten eine sinnstiftende Haltung “.
[3]
Quelle:
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/einkommen
EU-Justizbarometer: Bevölkerung vertraut Justiz
Die hervorragende Arbeit aller Bediensteten schlägt sich auch im jüngst veröffentlichten EU-Justizbarometer 2024 [4] nieder. Dieses weist für Österreich erneut hervorragende Werte in Bezug auf das Vertrauen der Bevölkerung in die österreichische Justiz aus. So haben 82 Prozent der Österreicher:innen ein sehr gutes bzw. gutes Bild von der Unabhängigkeit unserer Justiz. Mit diesem starken Wert liegt Österreich EU-weit auf Platz 3 – beinahe gleichauf mit Dänemark und Finnland. „ Das in den letzten Jahren ungebrochen hohe Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zeigt, dass zahlreiche Angriffe auf den Rechtsstaat ohne Erfolg geblieben sind.
Das verdanken wir vor allem der engagierten, sorgfältigen und pflichtbewussten Arbeit aller Mitarbeiter:innen der Justiz, die sich tagtäglich mit vollem Einsatz für den Rechtsstaat einsetzen. Es freut mich, dass insbesondere auch die Gerichte in Salzburg und Oberösterreich dazu einen wesentlichen Beitrag leisten “, bemerkt der Präsident des Oberlandesgerichtes Linz. Zudem verweist er, dass die österreichische Justiz manchmal im Schatten spektakulärer Fälle stehe, tatsächlich aber ein sehr hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießt.
[4] Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_3164
Neuerungen in Strafprozessordnung: Begutachtungsfrist zu kurz
Ende Dezember 2023 sprach der Verfassungsgerichtshof aus, dass die Sicherstellung von Handys ohne richterliche Bewilligung verfassungswidrig ist. Mit 17. Juni 2024 liegt nun der Entwurf des Justizministeriums für ein Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 vor, der diesem Umstand Rechnung trägt. Neben den Regelungen um die Handysicherstellung, kam es allerdings zur Einarbeitung von weiteren, weitreichenden Änderungen. Der Entwurf umfasst 15 Seiten Gesetzestext, 43 Seiten Textgegenüberstellung, 58 Seiten Erläuterungen sowie 29 Seiten Wirkungsfolgenabschätzung, daneben noch einen 60-seitigen Bericht des Justizausschusses. Als Ende der Begutachtungsfrist wurde der 1.7.2024 festgesetzt.
„ Eine zweiwöchige Frist für ein derart umfangreiches Reformpaket von 200 Seiten ist deutlich zu kurz bemessen. Für eine fundierte, detailreiche Stellungnahme – wie im Gerichtsorganisationsgesetz vorgesehen – ist ein längerer Zeitraum notwendig, mindestens 6 Wochen. Schließlich geht es nicht nur um die Justiz, sondern auch um betroffene Institutionen, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Für alle muss die Möglichkeit bestehen, Stellungnahmen abzugeben “, so Dietachmair. Und fügt an: „ Erfreulich ist, dass sich unsere Justizministerin nach Einwänden gegen die kurze Begutachtungsfrist – unter anderem aus der Justiz – für Änderungen im Entwurf ausgesprochen hat und nun die Begutachtungsfrist auf 6 Wochen verlängert hat. Mit dieser Fristverlängerung wird es auch für unsere Strafrechtsexpert:innen im Haus möglich sein, eine fundierte und umfassende Stellungnahme abzugeben “, meint Dietachmair.
„ Insgesamt möchte ich die Gelegenheit nützen, mich bei Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić sowie den Vertreter:innen des Bundesministeriums für Justiz für die ausgezeichnete Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken. Ein großes Dankeschön für ihren Einsatz, insbesondere für die unabhängige Rechtsprechung, Stärkung des Rechtsstaates und ausreichende personelle Ausstattung der Gerichtsbarkeit. Die steigenden Anfallszahlen werden es auch nötig machen, sich beim nächsten Bundesfinanzgesetz für die zusätzlichen Planstellen, die die Österreichische Richtervereinigung schon zurecht gefordert hat, einzusetzen “, so der OLG-Präsident.
Justiz 3.0 – ein internationales Erfolgsmodell
Die digitale Transformation schreitet rasant voran, digitale Abläufe bei Gericht werden immer wichtiger. Speziell der hohe Arbeitsanfall macht es notwendig, dass die Bediensteten schnell, unkompliziert und übersichtlich auf die Akten zugreifen können. Und zwar ortsunabhängig vom Büro oder Home-Office aus.
Seit Mitte der 2010er-Jahre wird unter der Initiative „Justiz 3.0“ die digitale Akten- und Verfahrensführung sukzessive etabliert. Ein vollständig digitaler Justizarbeitsplatz ist damit in greifbarer Nähe. „ Aktuell sind bei uns im OLG-Sprengel bereits alle Landes- und Bezirksgerichte, sowie das Oberlandesgericht Linz größtenteils mit den modernen, digitalen Anwendungen ausgestattet. Neben unseren Mitarbeiter:innen und den betroffenen Verfahrensbeteiligten ist auch die Umwelt ein großer Profiteur davon “, freut sich Katzmayr.
Wie visionär das österreichische Projekt „Justiz 3.0“ ist, beweist die jüngst geschlossene Kooperation mit den Schweizer Justizbehörden. Nach einem internationalen Vergleich und einer Evaluierung hat die Schweiz beschlossen, die österreichische Lösung in deren System zu übernehmen. Vorteil dabei ist die gemeinsame, tiefergehende Weiterentwicklung der IT-Lösung.
Blick in die Zukunft: KI
Während der digitale Arbeitsplatz bereits Realität ist, steht die Justiz beim Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ in der Justiz noch am Anfang. „ Natürlich beschäftigen wir uns bereits jetzt sehr kritisch mit den Chancen und Möglichkeiten, aber auch den Gefahren des Einsatzes von generativer KI bei Gericht “, führt Katzmayr aus. „ Wichtig ist zu definieren, in welchen Bereichen KI-Tools eine echte Unterstützung bieten – beispielsweise bei der Analyse von Datenmengen, Recherchen oder Spracherkennung – und wo strikte Grenzen bestehen “. Katzmayr weiter: „ Eines steht aber jetzt schon fest: Entscheidungen werden bei Gericht von Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern getroffen – so sieht es unsere Verfassung vor. Der Einsatz von KI wird hier auch in Zukunft keine Rolle spielen “. Es erfolgt ein stetiger Austausch mit der deutschen Justiz, die ebenso Erfahrungswerte sammelt und evaluiert.
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