Weltfrauentag 2026
Anlässlich des Weltfrauentags luden Dr.in Anna Sporrer, Bundesministerin für Justiz, und Dr. Helmut Katzmayr, Präsident des Oberlandesgerichts Linz, zu einer hochrangig besetzten Veranstaltung zum Thema „Gewalt gegen Frauen: Möglichkeiten und Grenzen des Rechtsstaats“. Vertreterinnen aus Justiz, Wissenschaft, Psychiatrie, Medien und Opferschutz diskutierten dabei über wirksamen Schutz für Betroffene und die Rolle des Rechtsstaats im Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt.
Verantwortung des Rechtsstaats
Den Auftakt der Veranstaltung bildete eine Begrüßungsansprache von Dr. Katzmayr: „Nachhaltiger Schutz vor Gewalt gegen Frauen kann nur durch das enge Zusammenwirken von Justiz, Opferschutz und gesellschaftlicher Prävention gelingen“. Es folgte eine Video-Grußbotschaft von Dr.in Sporrer, die zeitgleich bei der Frauenstatuskommission der UN in New York Österreich vertritt. Sie verwies auf die anhaltend alarmierend hohe Zahl schwerer Gewaltdelikte gegen Frauen und unterstrich die Verpflichtung staatlicher Institutionen, entschlossen zu handeln und bestehende Schutzmechanismen laufend weiterzuentwickeln: „Gewalt gegen Frauen ist kein gesellschaftliches Randphänomen. Sie ist endemisch. Sie zieht sich durch alle sozialen Schichten und Altersgruppen – und über den gesamten Globus. Der Rechtsstaat darf kein stummer Beobachter sein, wenn Freiheiten erodieren oder Menschenleben bedroht sind“. In diesem Zusammenhang schilderte sie aktuelle Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich des Gewaltschutzes, darunter Anpassungen im Sexualstrafrecht, den Ausbau spezialisierter medizinischer Einrichtungen sowie verstärkte Aus- und Fortbildungsangebote für Richter:innen und Staatsanwältinnen und -anwälte.

Vier Perspektiven: Psychiatrie, Kriminologie, Medien und Recht
Im weiteren Verlauf standen wissenschaftliche Analysen zu Ursachen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Gewaltschutz im Mittelpunkt. Dabei wurde deutlich, dass der Staat nicht nur strafrechtlich reagieren muss, sondern bereits präventiv zum Schutz von Leben und körperlicher Integrität verpflichtet ist – eine Verpflichtung, die sich auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ableitet.
Aus psychiatrischer Sicht verwies Prim.a Dr.in Adelheid Kastner, Vorständin der Klinik für Psychiatrie des Kepler Universitätsklinikums Linz, darauf, dass Gewalt gegen Frauen häufig in komplexen Beziehungsmustern entstehe und nicht selten mit ausgeprägten Macht- und Kontrollansprüchen der Täter verbunden sei. In der öffentlichen Wahrnehmung würden Täterprofile oft vereinfacht dargestellt.
Diese individuellen Dynamiken sind zugleich in größere gesellschaftliche Zusammenhänge eingebettet. Darauf verwies Ass.-Prof.in MMag.a Dr.in Monika Stempkowski, Leiterin der Forschungsstelle Rechtspsychologie an der Universität Wien, aus kriminologischer Perspektive: „Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, dem durch ein Bündel an Maßnahmen begegnet werden muss. Wenngleich es viele Anstrengungen in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gibt, wissen wir aus der Forschung, dass an manchen Stellen dennoch weiterhin Lücken bestehen, die geschlossen werden müssen.“
Auch die Rolle der öffentlichen Berichterstattung wurde thematisiert. Journalistin Mag.a Edith Meinhart verwies darauf, dass Transparenz über gerichtliche Entscheidungen für das Vertrauen in den Rechtsstaat zentral sei – zugleich jedoch stets im Spannungsfeld mit dem Schutz der Betroffenen stehe. „Transparenz birgt viele Risiken und muss gegen den Opferschutz und andere Rechte abgewogen werden. Doch wenn die Justiz ihr Handeln nicht erklärt, überlässt sie die Deutungshoheit mitunter jenen, die es mit dem Rechtsstaat und der Demokratie nicht gut meinen.“
Abschließend wurde die rechtliche Perspektive beleuchtet. Seit den 1990er-Jahren hat sich in Österreich ein mehrstufiges Gewaltschutzsystem etabliert, das polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbote mit gerichtlichen Schutzmaßnahmen verbindet und durch Einrichtungen des Opferschutzes ergänzt wird. „Das zweistufige Gewaltschutzkonzept des österreichischen Rechts hat sich in der Praxis durchaus bewährt. Es darf aber nicht verkannt werden, dass die vom Rechtsstaat vorgesehenen Instrumente bei Beweisschwierigkeiten an Grenzen stoßen“, führte Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Lovrek, ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, ins Treffen.

Erfahrungen aus Praxis und Opferschutz
Neben den wissenschaftlichen Analysen standen auch Erfahrungen aus der gerichtlichen Praxis und aus Opferschutzeinrichtungen im Mittelpunkt. Diese verdeutlichten, wie komplex Verfahren im Bereich häuslicher Gewalt sein können und welche Faktoren den Verlauf eines Strafverfahrens beeinflussen. „Die Aussageverweigerung ist in solchen Verfahren von großer Relevanz und oft ein Wendepunkt“, erklärte Mag.a Christina Salzborn, Vizepräsidentin und Mediensprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien.
Aus Sicht des Opferschutzes wurde zudem hervorgehoben, wie wichtig verständliche Information und kontinuierliche Begleitung für Betroffene im Kontakt mit Behörden und Gerichten sind. „Das österreichische Rechtssystem ist für Laien oft schwierig zu verstehen und nachzuvollziehen. Umso wichtiger ist es, dass Opfer den Anspruch auf Prozessbegleitung haben“, betonte Mag.a Eva Schuh, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich.
Zusammengefasst wurde deutlich, dass der Rechtsstaat bei aller Notwendigkeit effektiven Schutzes an grundlegende Prinzipien gebunden bleibt – etwa an gesetzliche Tatbestände, Verfahrensgrundsätze und Beweisregeln. Wirksamer Gewaltschutz erfordert daher nicht nur rechtliche Instrumente, sondern auch Prävention, gesellschaftliche Sensibilisierung und eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen.

Fotos: Oberlandesgericht Linz / Schön