Zu den Berichten über die Tötung einer in Innsbruck lebenden Italienerin in Modena:
Keine Obsorgeentziehung durch das Gericht
Einvernehmliche Regelung der Obsorge durch die anwaltlich vertretenen Eltern
Am 10. Juni 2024 haben die Eltern, beide rechtsanwaltlich vertreten, vor Gericht eine einvernehmliche Regelung der Obsorge für ihre zwei Kinder getroffen. Eine gerichtliche Entscheidung war dadurch nicht mehr notwendig. Nach der von den Eltern getroffenen Vereinbarung stand beiden die Obsorge zu.
Dr. Klaus-Dieter Gosch
Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck