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OLG Innsbruck verlängert Untersuchungshaft über Florian A. um weitere zwei Monate

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat der Haftbeschwerde des Beschuldigten gegen die Verhängung der Untersuchungshaft nicht Folge gegeben. Die über Florian A. verhängte Untersuchungshaft wurde aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr für weitere zwei Monate fortgesetzt. Das Oberlandesgericht Innsbruck geht dabei von einem dringenden Tatverdacht des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB aus. Dass die Haftgründe der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr weiter bestehen, wird im Beschluss des OLG Innsbruck bejaht.

Nähere Informationen zur Begründung der in nichtöffentlicher Sitzung ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck können unter anderem auch deshalb, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.


Innsbruck, am 27. März 2023

Dr. Klaus-Dieter Gosch
Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck