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P r e s s e m i t t e i l u n g

Um den Betrieb der Gerichte dauerhaft aufrecht zu erhalten und der rechtsuchenden Bevölkerung weiterhin zur Verfügung zu stehen gelten ungeachtet der mit 5. März 2022 in Kraft tretenden Öffnungsschritte weiterhin strenge hygienische Maßnahmen in den Justizgebäuden im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck, so insbesondere:

In den parteiöffentlichen Bereichen der Justizgebäude besteht generell die Pflicht, eine FFP-Maske zu tragen.

Parteienverkehr und Amtstag finden – außer in dringenden Fällen - nur nach telefonischer Voranmeldung statt, um Wartezeiten und damit nicht gewünschte Massenansammlungen zu vermeiden.

Für den Verhandlungsbetrieb, der weiterhin aufrecht bleibt, können unter Umständen nicht alle Verhandlungsraumkapazitäten genützt werden, weil ausreichend Wartebereiche vorgesehen werden und Überschneidungen durch wartende Verfahrensbeteiligte vermieden werden müssen. Die sonst übliche Verhandlungsfrequenz kann auch deshalb geringer sein, weil es im Zusammenhang mit dem Tragen der FFP-2 Masken notwendig ist, entsprechende Pausen einzulegen.

Alle Anwesenden einschließlich der Entscheidungsorgane haben grundsätzlich während der gesamten Verhandlung eine FFP-2 Maske zu tragen. Dem Entscheidungsorgan ist es aber unbenommen, aus verfahrensrechtlichen oder sitzungspolizeilichen Erwägungen anzuordnen, dass insbesondere zur Identitätsfeststellung oder bei der Einvernahme im Interesse der freien Beweiswürdigung die FFP-2 Maske abzunehmen ist.

Das Entscheidungsorgan kann bei sich, Bediensteten und Angehörigen der in § 4 Abs 1 GOG genannten Berufsgruppen (zB Rechtsanwält:innen) von der Maskenpflicht absehen, wenn diese Personen eines der 2G (geimpft oder genesen) erfüllen.

Bei Besucher:innen von Verhandlungen kann der Zugang zu Gericht nach Maßgabe der dienststellenspezifischen (Kontroll-)Möglichkeiten vom Vorliegen eines 3G-Nachweises abhängig gemacht werden. Gleiches gilt für Sachverständige und Dolmetscher:innen.

Je nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten kann die Dienstbehörde oder die Leitung eines Gerichts weitere, ergänzende Sicherheitsmaßnahmen vorsehen.


Innsbruck, am 4. März 2022

Der Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck
Dr. Wigbert Zimmermann