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Feierstunde beim Oberlandesgericht

Im Rahmen einer Feierstunde am Oberlandesgericht Innsbruck am 13.10.2022 wurde Senatspräsident Dr. Georg HOFFMANN nach fast 30-jähriger Zugehörigkeit zum Oberlandesgericht in den Ruhestand verabschiedet. Mit Dr. HOFFMANN, dem erst kürzlich vom Bundespräsidenten wegen seiner Verdienste um die Rechtsprechung im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck das Große Silberne Ehrenzeichen verliehen worden war, verliert das Oberlandesgericht Innsbruck einen bundesweit anerkannten Versicherungs- und Schirechtsexperten. Dr. Georg HOFFMANN, der seine richterliche Karriere beim Bezirksgericht Zell am Ziller begonnen hatte und nach einer überaus erfolgreichen Tätigkeit beim Landesgericht Innsbruck bereits in sehr jungen Jahren zum Oberlandesgericht Innsbruck ernannt wurde, hat sich neben seiner richterlichen Tätigkeit auch als Vortragender im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie als Vorsitzender des Disziplinargerichts große Verdienste erworben. Wir wünschen Dr. HOFFMANN für seinen Ruhestand das Allerbeste und freuen uns mit ihm, wenn nun ausreichend Zeit für seine Familie und seine große Leidenschaft, den Bergsport, bleibt.

Seine Nachfolge als Vorsitzender des versicherungsrechtlichen Senats tritt der neue Senatspräsident des Oberlandesgerichts Dr. Thomas RATH an. Die hohe Expedivität und das große Fachwissen von Dr. Thomas RATH sind Gewähr dafür, dass die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Innsbruck in Versicherungsrechtssachen auch künftig österreichweit einen ausgezeichneten Ruf genießen wird.

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von links nach rechts: Dr. Hoffmann, Dr. Rath, Dr. Gosch, Dr. Pirchmosr, Mag. Vötter, PräsOLG Dr. Zimmermann

Freude herrscht darüber, dass nach einer mehrmonatigen Vakanz ein neuer Leitender Visitator für den Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck bestellt wurde: Mag. Reinhard VÖTTER wurde das Ernennungsdekret zum Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts und Leitenden Visitators überreicht. Mag. Reinhard VÖTTER, der über eine jahrzehntelange Erfahrung nicht nur in der Rechtsprechung, sondern auch in verschiedensten Justizverwaltungsagenden verfügt, wird in Zukunft für die Innere Revision bei den Bezirks- und Landesgerichten der Bundesländer Tirol und Vorarlberg zuständig sein.

Er folgt in dieser Funktion Senatspräsidenten Dr. Klaus-Dieter GOSCH nach, der mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 25.7.2022 zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck ernannt wurde. Dr. GOSCH betonte in seiner Antrittsrede, den Fokus seiner zukünftigen Tätigkeit - nach dem Motto „Wer aufhört besser zu sein, hat aufgehört gut zu sein“ – darauf zu legen, die ausgezeichnet funktionierende Tiroler und Vorarlberger Justiz noch bürgerfreundlicher und serviceorientierter zu gestalten.

Besonders erfreulich ist, dass sich das Gremium des Oberlandesgerichts Innsbruck mit einer jungen Richterin verstärken konnte. Drin Roswitha PIRCHMOSER, die sich nicht nur im allgemeinen Zivilrecht, sondern insbesondere auch im Arbeits- und Sozialrecht über viele Jahre hinweg ausgezeichnet bewährt hat, wird ihr großes Fachwissen in Zukunft in einem arbeits- und sozialrechtlichen Senat des Oberlandesgerichts Innsbruck einbringen.


Innsbruck, am 18. Oktober 2022

Dr. Klaus-Dieter Gosch
Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck