„Die Justiz arbeitet weiter“
Bei
den Gerichten gibt es trotz des erneuten Lockdown keine Einschränkung
des Zugangs für die Parteien. Der Verhandlungsbetrieb bleibt
weiterhin aufrecht. Sowohl für die Justizmitarbeiter:innen als auch
für die Besucher:innen gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen
einer FFP2-Maske. Darüber hinaus müssen die Justizmitarbeiter:innen
die 3G-Regel befolgen. Im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck
sind mittlerweile deutlich mehr als 80% aller Mitarbeiter:innen
geimpft, sodass insgesamt ein möglichst sicherer Gerichtsbetrieb
nach innen und nach außen gewährleistet werden kann.
Innsbruck, am 22. November 2021
Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts InnsbruckDr. Wigbert Zimmermann