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„Die Justiz arbeitet weiter“

Bei den Gerichten gibt es trotz des erneuten Lockdown keine Einschränkung des Zugangs für die Parteien. Der Verhandlungsbetrieb bleibt weiterhin aufrecht. Sowohl für die Justizmitarbeiter:innen als auch für die Besucher:innen gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Darüber hinaus müssen die Justizmitarbeiter:innen die 3G-Regel befolgen. Im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck sind mittlerweile deutlich mehr als 80% aller Mitarbeiter:innen geimpft, sodass insgesamt ein möglichst sicherer Gerichtsbetrieb nach innen und nach außen gewährleistet werden kann.


Innsbruck, am 22. November 2021


Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts InnsbruckDr. Wigbert Zimmermann