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Betrifft: Artikel in der Tiroler Tageszeitung – Ausgabe vom 16.7.2021 mit der Überschrift „Wirbel um Kopftuch bei Gericht“

Der im Bericht der Tiroler Tageszeitung vom 16.7.2021 geschilderte Vorfall, einer Frau
sei wegen des von ihr getragenen Kopftuchs der Zutritt zum Bezirksgericht Innsbruck
verwehrt worden, entbehrt jeder Grundlage. Interne Erhebungen haben ergeben, dass
die Frau mit Kopftuch deshalb nicht eingelassen wurde, weil sie sich der gesetzlich
vorgesehenen Einlasskontrolle nicht unterziehen wollte. Der untersagte Zutritt steht
also mit dem Kopftuch in keinem Zusammenhang. Die im Artikel aufgeworfene Frage
eines Kopftuchverbots bei Gericht entbehrt jeder Grundlage. Die darin weiters zitierte
Stellungnahme der Leiterin der Rassismus-Beratungsstelle ARAtirol, es habe ein
„massiver rassistischer Vorfall“ bei Gericht stattgefunden, wird in aller Schärfe
zurückgewiesen. Es ist gerichtlicher Alltag, dass Zeuginnen, Parteien,
Auskunftspersonen und Dolmetscherinnen mit Kopftuch in Gerichten ein- und
ausgehen. Niemandem wurde jemals wegen des Tragens eines Kopftuchs der Zutritt
zu Gericht verwehrt. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Kopftuchträgerinnen
bleibt der Zugang zu Gericht – unter Bedachtnahme auf die vorgesehene
Eingangskontrolle – unbeschränkt offen.


Innsbruck, am 16. Juli 2021  
Dr. Wigbert Zimmermann
Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck