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Der höchste Beamte des Oberlandesgerichtssprengels Innsbruck geht in den Ruhestand

Am 10.9.2020 wurde der langjährige Vorsteher der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck und selbständige Mitarbeiter der Präsidialabteilung 2 des Oberlandesgerichts Innsbruck ADir HR Johann MANTL-MUSSACK vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck Dr. Klaus SCHRÖDER verabschiedet. ADir HR MANTL-MUSSACK tritt mit Ablauf des 30.9.2020 nach sage und schreibe fast 47 Jahren Dienstzeit in den dauernden und wohlverdienten Ruhestand. Ihm folgt der langjährige Leiter des Personalreferats 2 des Oberlandesgerichts RegRat Georg KUEN nach. 

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ADir HR Johann MANTL-MUSSACK trat 16-jährig am 28.11.1973 in den Justizdienst ein. Nach Ablegung der Gerichtskanzlei- und Grundbuchsführerprüfung wurde er mit Wirksamkeit vom 1.7.1980 zum Beamten des Fachdienstes in der Dienstklasse I, Verwendungsgruppe C, beim Oberlandesgericht Innsbruck ernannt, nach Ablegung der Prüfung für die Verwendungsgruppe B – Verwaltungsdienst mit Wirksamkeit vom 1.12.1983 auf eine Planstelle des gehobenen Dienstes in der Dienstklasse III beim Oberlandesgericht Innsbruck. Vom 5.2.1993 bis 31.12.1995 übte er die Funktion des Leiters der Verwaltungsgruppe „Personal“ bzw. ab 1.1.1996 die Funktion als Leiter des Personalreferats 2 des Oberlandesgerichts Innsbruck aus. Zusätzlich wurde er ab 1.10.1995 mit der Funktion des Vorstehers der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck betraut. Seit 1.5.2006 ist er zudem als selbständiger Mitarbeiter der Präsidialabteilung PA2 des Oberlandesgerichts Innsbruck für Personalangelegenheiten der Lehrlinge, Verwaltungspraktikant*innen und Heimschreibkräfte, Planstellenbewirtschaftung, Dienstaufsicht, Organisation der Schreibdienste, Personalstandesführung, Vorschüsse, Geldaushilfen, Belohnungen, Leistungsprämien, Grundausbildung der Beamt*innen und Vertragsbediensteten und die Personaleinsatzgruppe zuständig.
ADir HR MANTL-MUSSACK kennt den Gerichtsbetrieb und auch alle Gerichte des Oberlandesgerichtssprengels Innsbruck genauestens und pflegte stets ausgezeichnete Kontakte zu den Mitarbeiter*innen des gesamten Sprengels des Oberlandesgerichts Innsbruck. Sein großes fachliches Wissen und seine soziale Kompetenz waren nicht nur im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck gefragt. Er stellte vielmehr seine herausragende Fachkompetenz als Personalist auch immer wieder mit großem Engagement in den Dienst der Entwicklung von organisatorischen Verbesserungen und Neuerungen des bundesweiten Justizmanagements. Seine Expertise wurde auch in der Zentralstelle sehr geschätzt.
Wir wünschen ihm viel Gesundheit, Glück und Freude auf seinem weiteren Lebensweg. 


ADir Georg KUEN trat als Maturant am 3.10.1983 in den Justizdienst ein. Er ließ sich nach Ablegung der ersten Kanzleiprüfung und Grundbuchsführerprüfung zum Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozess- und Exekutionssachen ausbilden und war als solcher zunächst beim Bezirksgericht Innsbruck in Verwendung. Am 1.12.1991 wurde er zum Vorsteher der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Silz ernannt, wo er auch als Rechtspfleger in Zivil- und Exekutionssachen tätig war. Seine ausgezeichneten fachlichen Kenntnisse, seine umsichtige und expeditive Arbeitsweise, sein Organisationstalent und seine Kommunikationsfähigkeiten waren schließlich Grundlage für weitere Karriereschritte. So wurde er mit Wirksamkeit vom 1.9.2003 mit den Aufgaben eines Regionalverantwortlichen der FEX-Leitungseinheit und mit Wirksamkeit vom 1.5.2006 mit den Aufgaben des Leiters des Personalreferats 2 des Oberlandesgerichts Innsbruck betraut. 

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ADir RegRat KUEN wird seine Tätigkeit als neuer Vorsteher der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck in Verbindung mit der selbständigen Mitarbeit im Rahmen der Präsidialabteilung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck mit viel Freude und Engagement in Angriff nehmen. Dazu wünschen wir ihm viel Erfolg, Kraft und Durchhaltevermögen.

Innsbruck, am 10. September 2020

Der Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck:
Dr. Wigbert Zimmermann
Vizepräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck