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Hofratstitel für Dr. Reinhard SANTER

Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 5.4.2019 wurde dem Vorsitzenden des Senats 1 des Landesgerichts Innsbruck, Dr. Reinhard SANTER, der Berufstitel „Hofrat“ verliehen. Die feierliche Überreichung des Dekrets fand am 10.9.2019 im Salon des Präsidenten des Landesgerichts Innsbruck im Beisein des Präsidenten des Oberlandesgerichts Dr. Klaus SCHRÖDER und des Präsidenten des Landesgerichts Dr. Gerhard SALCHER statt.

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Dr. Reinhard SANTER begann seine Richterkarriere 1982 in Kitzbühel. Er wechselte rund 1 ½ Jahre später an das Bezirksgericht Innsbruck und wurde schließlich mit Wirksamkeit vom 1.1.1987 auf die Planstelle eines Richters des Landesgerichts Innsbruck ernannt. Er war an der praktischen Umsetzung des mit Wirksamkeit vom 1.1.1987 in Kraft getretenen Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (ASGG) federführend beteiligt und leitete viele Jahre lang erfolgreich einen arbeits- und sozialgerichtlichen Senat. 1994 wechselte er als Referent in einen der zivilen Rechtsmittelsenate des Landesgerichts Innsbruck. Seit 1.7.2010 hat er den Vorsitz des zivilen Rechtsmittelsenats 1 inne.

Dr. SANTER verfügt über ausgezeichnete Gesetzes-, Literatur- und Judikaturkenntnisse. Er prägt seit nahezu einem Jahrzehnt die Judikatur des Landesgerichts Innsbruck entscheidend mit. Mit seiner hohen Entscheidungsqualität trägt er wesentlich für das Ansehen der österreichischen Justiz in der Bevölkerung bei. Vor der Verwaltungsreform im Jahr 2014 war Dr. SANTER auch Mitglied der Tiroler Landesgrundverkehrskommission sowie Mitglied des Landesagrarsenats. Im Verein Zentrum für Ehe- und Familienfragen stellt er seit vielen Jahren der rechtsuchenden Bevölkerung sein umfassendes ehe- und familienrechtliches Fachwissen rechtsberatend zur Verfügung.

Innsbruck, am 10. September 2019

Der Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck: 
Dr. Wigbert Zimmermann
Vizepräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck