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Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 2.8.2019 zu 3 R 39/19p

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat in seiner Entscheidung vom 2.8.2019 den Berufungen des Landwirts und der Bergbahnen, die den Landwirt im Prozess unterstützt haben, teilweise Folge gegeben; deren Berufungen waren also zum Teil erfolgreich:

  • Es ist bei der grundsätzlichen Haftung des geklagten Landwirts für den tödlich verlaufenen Angriff seiner Kühe geblieben – insoweit wurde die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

  • Das Berufungsgericht hat allerdings ein Mitverschulden der getöteten Touristin angenommen, und zwar im Ausmaß von 50%.

  • Dieses Mitverschulden haben sich die beiden Kläger, also der Ehemann und der gemeinsame Sohn, anrechnen zu lassen.

  • Der Schmerzengeldanspruch des Ehemanns wurde erheblich gekürzt, nämlich von EUR 55.000,-- auf EUR 30.000,--.

  • Im Übrigen hat das vom Oberlandesgericht Innsbruck mit 50 % angenommene und dem Ehemann und Sohn zurechenbare Mitverschulden zur Folge, dass alle ihre berechtigten Ansprüche um die Hälfte gekürzt wurden.


Innsbruck, am 26.8.2019


Der Leiter der Medienstelle
des Oberlandesgerichts Innsbruck