Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 2.8.2019 zu 3 R 39/19p
Das
Oberlandesgericht Innsbruck hat in seiner Entscheidung vom 2.8.2019
den Berufungen des Landwirts und der Bergbahnen, die den Landwirt im
Prozess unterstützt haben, teilweise Folge gegeben; deren Berufungen
waren also zum Teil erfolgreich:
Es ist bei der grundsätzlichen Haftung des geklagten Landwirts für den tödlich verlaufenen Angriff seiner Kühe geblieben – insoweit wurde die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.
Das Berufungsgericht hat allerdings ein Mitverschulden der getöteten Touristin angenommen, und zwar im Ausmaß von 50%.
Dieses Mitverschulden haben sich die beiden Kläger, also der Ehemann und der gemeinsame Sohn, anrechnen zu lassen.
Der Schmerzengeldanspruch des Ehemanns wurde erheblich gekürzt, nämlich von EUR 55.000,-- auf EUR 30.000,--.
Im Übrigen hat das vom Oberlandesgericht Innsbruck mit 50 % angenommene und dem Ehemann und Sohn zurechenbare Mitverschulden zur Folge, dass alle ihre berechtigten Ansprüche um die Hälfte gekürzt wurden.
Innsbruck, am 26.8.2019
Der Leiter der Medienstelle
des Oberlandesgerichts
Innsbruck