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Krönung mit Hofratstitel

Die außergewöhnliche Berufslaufbahn von Amtsdirektor Regierungsrat Johann Mantl-Mussack wurde nun mit dem Berufstitel „Hofrat“ gekrönt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck überreichte das mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 20.11.2017 unterzeichnete Dekret am 14.12.2017 im Rahmen der traditionellen Weihnachtsfeier.

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Amtsdirektor Regierungsrat Johann Mantl-Mussack trat 1973 mit erst 16 Jahren in den Justizdienst ein. Nach Ablegung der erforderlichen Prüfungen wurde er 1980 zum Beamten des Fachdienstes beim Oberlandesgericht Innsbruck und wenige Jahre später auf eine Planstelle des gehobenen Dienstes beim Oberlandesgericht Innsbruck ernannt. Seit über 20 Jahren übt er die Funktion des Vorstehers der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck aus. Er war auch viele Jahre lang als Kurslehrer und Mitglied verschiedener Prüfungskommissionen tätig.
Regierungsrat Mantl-Mussack genießt auf Grund seiner enormen Fachkompetenz, seines unermüdlichen Innovationsgeistes und seines hohen sozialen Engagements höchstes berufliches und soziales Ansehen.

Innsbruck, am 14. Dezember 2017

Der Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck:
Dr. Wigbert Zimmermann

Vizepräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck