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Schlussstrich in der Vorarlberger Testamentsaffäre

Mit der Verwerfung der Nichtigkeitsbeschwerde gegen den erstinstanzlichen Schuldspruch der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch ist die strafrechtliche Aufarbeitung der sogenannten „Testamentsaffäre“ so gut wie abgeschlossen. Der Ausgang über die noch offene Strafberufung (Festlegung des endgültigen Strafausmaßes) ist insoweit noch von Bedeutung, als gemäß § 100 Abs 1 Z 4 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr der Verlust des Richteramts verbunden ist.
Auch die Schadensabwicklung ist über weite Strecken abgeschlossen. Im Rahmen der Privatbeteiligtenzusprüche im Strafverfahren erfolgten Schadenersatzzahlungen von knapp € 180.000,--. Darüber hinaus wurden von der Republik Österreich nach dem Amtshaftungsgesetz Zahlungen von rund € 420.000,-- geleistet. Ein weiterer Betrag von € 60.000,-- wurde von der Republik Österreich anerkannt. Es kam auch zwischen den Geschädigten und den Tätern zu aussergerichtlichen Zahlungsvereinbarungen. Schließlich wurden auch Liegenschaftsübertragungen, soweit noch möglich, zugunsten der wirklichen Erben rückabgewickelt. Die Wahrnehmung der Interessen der Opfer war dem OLG Innsbruck und dem Bundesministerium für Justiz im konkreten Fall, neben der strafgerichtlichen Aufarbeitung ein ganz besonderes Anliegen.
Rein organisatorisch hat das Bezirksgericht Dornbirn die im Herbst 2009 bekannt gewordenen Malversationen längst überwunden. Unter der Führung der Gerichtsvorsteherin Mag. Yvonne Summer hat das Gericht zur gewohnten Qualität der Vorarlberger Gerichtsbarkeit zurückgefunden. Die Geschäftsstelle und die Leitung der Außerstreitabteilung wurden mit neuen, unbelasteten Führungskräften besetzt. Die seinerzeitige Aufarbeitung der Malversationen erfolgte im Rahmen einer
mehrmonatigen Sonderrevision. Es wurde auch eine Informationsstelle für die Geschädigten eingerichtet. Für die Bediensteten des Bezirksgerichts Dornbirn wurden Seminare mit erfahrenen Organisationsberatern angeboten und durchgeführt. Die im Sonderrevisionsbericht aufgezeigten Systemmängel wurden allesamt behoben. Auch den Verbesserungsvorschlägen in Bezug auf Dienstaufsicht und Prüfungskriterien wurde Rechnung getragen. Es wurde alles Menschenmögliche unternommen, um in Zukunft Malversationen von Justizbediensteten im Zuge von Verlassenschaftsverfahren ausschließen zu können.

Innsbruck, am 22. September 2015

Dr. Klaus Schröder
Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck