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Der Runde Tisch Prozessbegleitung am Landesgericht Innsbruck

Femiziden vorbeugen


Gewaltschutzexpert:innen tagten am Landesgericht Bei einem Erfahrungsaustausch zum Thema Gefährdungseinschätzung von Gewalttätern versuchen Polizei, Justiz und Opferhilfe voneinander zu lernen.

 Am 23. April trafen sich rund 30 Gewaltschutz-Experten:innen am Landesgericht Innsbruck. Vertreter von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Rechtsanwaltschaft, Landesregierung und Opferschutzeinrichtungen berichteten aus der Praxis.

Erörtert wurde diesmal, wie wissenschaftlich fundierte Checklisten bei der Gefährdungseinschätzung helfen – und welche Bedeutung diese Einschätzung in einem allfälligen Gerichtsverfahren hat. Denn in Hochrisikofällen müssen Polizei, Opferschutzeinrichtungen und weitere Partner rasch alle verfügbaren Informationen austauschen, um möglichen Gewalttaten zuvorzukommen.


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Der Präsident des Landesgerichtes, Dr. Andreas Stutter begrüßt Expert:innen zum „Runden Tisch Prozessbegleitung" in Innsbruck.


Tirol als Vorreiter

Mario Thurner vom Wiener Managementzentrum Opferhilfe erkundigte sich, wie die erste
Einvernahme von Hilfesuchenden abläuft und zeigte sich überrascht von der Tiroler Praxis.
„Die Polizei in Tirol hat geschultes Personal“, berichtet Gruppenleiterin Staatsanwältin
Dr.in Christine Knapp-Brucker. „Alle Dienststellen haben einen von uns erstellten
Fragenkatalog, der die wesentlichen Tatumstände gleich zu Beginn klärt.“ Damit werden
bereits beim Erstkontakt die entscheidenden Hinweise festgehalten, Gewaltopfer ersparen
sich wiederholte Einvernahmen. „Diese Tiroler Initiative ist vorbildlich für Österreich“, bestätigt
Mario Thurner, der solche Austauschrunden in ganz Österreich begleitet.

Herausforderung für Behörden

Wenn Gewaltopfer sich an eine Opferschutzeinrichtung wenden, bleiben die dort getätigten
Berichte zum Privatleben vertraulich. Um hingegen Schutzmaßnahmen wie Betretungsverbote
auszusprechen, müssen alle wichtige Hinweise zusammengetragen und in einer
„Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenz“ (SFK) beurteilt werden. Soll in der Folge eine Person
in Untersuchungshaft genommen werden, so braucht es neben einem Tatverdacht auch
belastbare Tatvorwürfe und die Verhältnismäßigkeit der Haft. Hier zeigen sich die
unterschiedlichen Stoßrichtungen einer SFK zur Gefahrenabwehr und der Arbeit der Justiz auf
Basis der Strafprozessordnung.

 

Kurzreferate und Erfahrungsberichte kamen von Mag.a Melanie Mlaker, Stellv. GF des Gewaltschutzzentrums Tirol
Staatsanwältin Gruppenleiterin Dr.in Christine Knapp-Brucker und Oberrätin Mag.a Michaela Kutschera, Leiterin des Referates Sicherheitsverwaltung bei der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion.


Dr. Klaus-Dieter Gosch
Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck