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OLG-Präsidenten besorgt: Droht durch die Bundesstaatsanwaltschaft eine Schwächung des Rechtsstaats?

Pressemitteilung vom 17. März 2026

Die nach Medienberichten geplante Ausgestaltung der Bundesstaatsanwaltschaft lässt
befürchten, dass damit eine Schwächung des Rechtsstaats einhergeht.

Eine Wahl der Bundesstaatsanwälte durch den Nationalrat wäre ein Schritt in
Richtung Politisierung der Staatsanwaltschaften. Das angestrebte Ziel einer
Entpolitisierung und einer Vermeidung der „Anscheinsproblematik“ einer politischen
Einflussnahme auf Strafverfahren rückt damit in die Ferne.


Aus verfassungsrechtlicher Sicht beeinträchtigt eine Wahl der Bundesstaatsanwälte
durch den Nationalrat das für das Funktionieren unseres demokratischen
Gemeinwesens so wichtige Prinzip der Gewaltenteilung in judizielle, legislative und
administrative Gewalt.


Die Bundesstaatsanwälte sollen künftig die Funktion der Weisungsspitze der
Staatsanwaltschaften ausüben. Wie bei anderen Staatsanwaltschaften auch können
für diese verantwortungsvolle Tätigkeit nur erfahrene Richter und Staatsanwälte des
Aktivstands in Betracht kommen.


Auch der Bestellvorgang der Bundesstaatsanwälte muss frei von politischer
Einflussnahme und rein nach objektiven, fachlichen Kriterien erfolgen. Dazu kann auf
das in der Gerichtsbarkeit bewährte System der Personalsenate zurückgegriffen
werden. Die Auswahlkommission für Bundesstaatsanwälte muss daher aus aktiven
und erfahrenen Richtern und Staatsanwälten bestehen. Diese verfügen über die erforderliche Qualifikation und Unabhängigkeit.


In einer Zeit, in der Rechtsstaat und Demokratie in vielen Staaten massiv unter Druck
geraten, ist jede Weiterentwicklung der rechtsstaatlichen Institutionen zu begrüßen.
Eine Reform, die nicht zur Stärkung der Resilienz des Rechtsstaats beiträgt, sondern
in Wahrheit einen Rückschritt darstellt, ist jedoch mit Nachdruck abzulehnen.

Mag.a Katharina Lehmayer, Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien
Mag. Michael Schwanda, Präsident des Oberlandesgerichts Graz
Dr. Helmut Katzmayr, Präsident des Oberlandesgerichts Linz
Dr. Klaus-Dieter Gosch, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck