Causa Ochsenknecht: Oberlandesgericht Innsbruck gibt Beschwerde der Staatsanwaltschaft Folge – Strafverfahren ist fortzusetzen
bezahlten Hotelrechnung in Höhe von 13.827,30 Euro und somit wegen schweren Betrugs (§§
146, 147 Abs 2 StGB) verantworten. Am 22.8.2025 hatte das Landesgericht Innsbruck dieses
Strafverfahren diversionell erledigt
Gegen diese Entscheidung erhob die Staatsanwaltschaft Innsbruck Beschwerde. Dieser Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck nun Folge gegeben. Der Richter:innensenat des Oberlandesgerichts Innsbruck entschied, dass die Verantwortung des Angeklagten und die geleistete Schadensgutmachung nicht ausreichen, um daraus eine von Unrechtsbewusstsein getragene Verantwortungsübernahme abzuleiten. Eine solche ist aber Anwendungsvoraussetzung für die Einstellung des Strafverfahrens im Wege der Diversion.
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Das Verfahren ist nunmehr am Landesgericht Innsbruck fortzusetzen. Ein Prozesstermin ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
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