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OLG-Präsidenten besorgt: Droht durch die Bundesstaatsanwaltschaft eine Schwächung des Rechtsstaats?

Die nach Medienberichten geplante Ausgestaltung der Bundesstaatsanwaltschaft lässt befürchten, dass damit eine Schwächung des Rechtsstaats einhergeht.
Eine Wahl der Bundesstaatsanwälte durch den Nationalrat wäre ein Schritt in Richtung Politisierung der Staatsanwaltschaften. Das angestrebte Ziel einer Entpolitisierung und einer Vermeidung der „Anscheinsproblematik“ einer politischen Einflussnahme auf Strafverfahren rückt damit in die Ferne.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht beeinträchtigt eine Wahl der Bundesstaatsanwälte durch den Nationalrat das für das Funktionieren unseres demokratischen Gemeinwesens so wichtige Prinzip der Gewaltenteilung in judizielle, legislative und administrative Gewalt.

Die Bundesstaatsanwälte sollen künftig die Funktion der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ausüben. Wie bei anderen Staatsanwaltschaften auch können für diese verantwortungsvolle Tätigkeit nur erfahrene Richter und Staatsanwälte des Aktivstands in Betracht kommen. 

Frei von politischer Einflussnahme

Auch der Bestellvorgang der Bundesstaatsanwälte muss frei von politischer Einflussnahme und rein nach objektiven, fachlichen Kriterien erfolgen. Dazu kann auf das in der Gerichtsbarkeit bewährte System der Personalsenate zurückgegriffen werden. Die Auswahlkommission für Bundesstaatsanwälte muss daher aus aktiven und erfahrenen Richtern und Staatsanwälten bestehen. Diese verfügen über die erforderliche Qualifikation und Unabhängigkeit.
In einer Zeit, in der Rechtsstaat und Demokratie in vielen Staaten massiv unter Druck geraten, ist jede Weiterentwicklung der rechtsstaatlichen Institutionen zu begrüßen. 

Eine Reform, die nicht zur Stärkung der Resilienz des Rechtsstaats beiträgt, sondern in Wahrheit einen Rückschritt darstellt, ist jedoch mit Nachdruck abzulehnen.

Mag.a Katharina Lehmayer, Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien
Mag. Michael Schwanda, Präsident des Oberlandesgerichts Graz
Dr. Helmut Katzmayr, Präsident des Oberlandesgerichts Linz
Dr. Klaus-Dieter Gosch, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck