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Breite Unterstützung für die Aktionswoche für den Rechtsstaat

Die Präsident:innen der Oberlandesgerichte, die Präsident:innen der Gerichtshöfe erster Instanz sowie die Vorsteher:innen der Bezirksgerichte unterstützen die Aktionswoche für den Rechtsstaat.
Aufgrund der hohen Belastung bei den Gerichten und des Ausbleibens neuer Planstellen stehen die Führungen der vier Oberlandesgerichte, der 20 Gerichtshöfe I. Instanz und der 113 Bezirksgerichte bundesweit geschlossen hinter der von der Richter:innenvereinigung vom 12. bis 16. Oktober angekündigten Aktionswoche für den Rechtsstaat. Die Aktionswoche soll primär auf die Bedrohung für den Rechtsstaat aufmerksam machen, dient aber auch dem Schutz aller Kolleg:innen.

Auf Kosten des Rechtsstaats

Zusätzliche Aufgaben für Richter:innen wie z.B. die Handyauswertungen, die in vielen Bereichen stark gestiegene Zahl der Verfahren, Prozesse, die durch den Einsatz von KI in Schriftsätzen immer aufwändiger werden: All das führt zu längeren Verfahrensdaueren und einer stetig höher werdenden Belastung der Kolleg:innen. Das hohe Niveau der Rechtsprechung und damit auch das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende Rechtsprechung sind dadurch gefährdet.

Auf Kosten des Wohles der Justizmitarbeiter:innen

Sollen Qualität und Verfahrensdauer weiterhin im europäischen Vergleich auf ausgezeichnetem Niveau gehalten werden, so ist dies schon jetzt nur noch durch einen dauerhaft über den zumutbaren Anforderungen liegenden Arbeitseinsatz der Kolleg:innen zu erreichen. Wir sind als Vertreter des Dienstgebers zur Fürsorge verpflichtet und müssen uns nicht zuletzt deshalb für die Gesundheit aller Justizmitarbeiter:innen einsetzen.

Zusätzliche Planstellen unbedingt erforderlich

Nur zusätzliche Planstellen können die Belastung der Richter:innen abfedern und dafür Gewähr bieten, dass der Rechtsstaat in Österreich auch in Zukunft ausgezeichnet funktioniert. Auch im Interesse der Bürger:innen unterstützen wir daher ausdrücklich die Abhaltung der Aktionswoche. 

Gegen drohende Einkommensverluste

Sowohl bei den Rechtspfleger:innen als auch bei den teilausgelasteten Richter:innen drohen – zum Teil beträchtliche - reale Einkommensverluste. Wir fordern daher Ausgleichsmaßnahmen, die diesen Verlusten entgegenwirken.



Die Präsidentin und die Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck
Die Präsidentinnen und die Präsidenten aller Gerichtshöfe erster Instanz
Die Vorsteherinnen und Vorsteher aller Bezirksgerichte