Krebskranke Tochter erhielt keine angemessene Behandlung: OLG Graz erhöht Freiheitsstrafen für die Eltern des toten Kindes
In der
Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Graz wurden die Angeklagten am
heutigen Mittwoch zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen in der Dauer von
jeweils 13 Monaten und 14 Tagen verurteilt.
Ein Kärntner Ehepaar hat seiner krebskranken Tochter mehrere
Monate lang nicht die notwendige medizinische Behandlung zukommen lassen und
nicht für die angemessene Aufklärung über ihre Erkrankung, deren Verlauf und
Therapiemöglichkeiten gesorgt. Durch die fehlende schulmedizinische Behandlung
erlitt die 14-Jährige körperliche und seelische Qualen. Sie verstarb im Februar
2023. Wegen des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger,
jüngerer oder wehrloser Personen wurden die Eltern der Verstorbenen im Februar
2024 vom Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz zu bedingt nachgesehenen
Freiheitsstrafen in der Dauer von jeweils einem Jahr verurteilt. Das
Oberlandesgericht Graz hat diese Strafen am heutigen Mittwoch, dem 9. April,
angehoben: Die Angeklagten wurden zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen in
der Dauer von jeweils 13 Monaten und 14 Tagen verurteilt. Das Urteil ist
rechtskräftig. Berufung eingelegt hatten sowohl die Angeklagten als auch die
Staatsanwaltschaft.