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Krebskranke Tochter erhielt keine angemessene Behandlung: OLG Graz erhöht Freiheitsstrafen für die Eltern des toten Kindes

In der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Graz wurden die Angeklagten am heutigen Mittwoch zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen in der Dauer von jeweils 13 Monaten und 14 Tagen verurteilt.
Ein Kärntner Ehepaar hat seiner krebskranken Tochter mehrere Monate lang nicht die notwendige medizinische Behandlung zukommen lassen und nicht für die angemessene Aufklärung über ihre Erkrankung, deren Verlauf und Therapiemöglichkeiten gesorgt. Durch die fehlende schulmedizinische Behandlung erlitt die 14-Jährige körperliche und seelische Qualen. Sie verstarb im Februar 2023. Wegen des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen wurden die Eltern der Verstorbenen im Februar 2024 vom Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen in der Dauer von jeweils einem Jahr verurteilt. Das Oberlandesgericht Graz hat diese Strafen am heutigen Mittwoch, dem 9. April, angehoben: Die Angeklagten wurden zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen in der Dauer von jeweils 13 Monaten und 14 Tagen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Berufung eingelegt hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft.