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Wie wird man Justizminister:in?

Bundesminister:innen zählen neben der Bundeskanzlerin:dem Bundeskanzler und der Bundespräsidentin:dem Bundespräsidenten zu den obersten Verwaltungsorganen des Bundes und sind Teil der Bundesregierung. Als Mitglied der Bundesregierung können nur Personen ernannt werden, die zum Nationalrat wählbar sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn sie selbst zum Nationalrat wahlberechtigt sind, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bundesminister:innen können, müssen aber nicht dem Nationalrat angehören. Sie werden von der Bundeskanzlerin:dem Bundeskanzler als Bundesminister:in vorgeschlagen und von der Bundespräsidentin:dem Bundespräsidenten ernannt.