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Wie ist das BMJ aufgebaut?

In Österreich werden Bundesministerien in Sektionen gegliedert. Diese wiederum setzen sich aus Abteilungen zusammen. Diese Gliederung ist zwingend, also verpflichtend, und im Bundesministeriengesetz festgelegt. Daneben gibt es noch weitere organisatorische Einheiten, wie beispielsweise Stabsstellen oder Minister:innenkabinette. Stabsstellen kümmern sich in der Regel um Angelegenheiten, die mehrere Sektionen betreffen, zum Beispiel die Öffentlichkeitsarbeit oder den Datenschutz. Minister:innenkabinette sind die „Teams“ der Ministerinnen und Minister. Sie sind der Ministerin bzw. dem Minister direkt zugeordnet und kümmern sich um alle Themen, die die politische Steuerung betreffen, etwa bei Gesetzesvorhaben. Kabinette sind sozusagen das „Bindeglied“ zwischen der Politik (Ministerin/Minister) und der Verwaltung (Ressort/Ministerium).

Das Bundesministerium für Justiz ist in fünf Sektionen und vier Stabsstellen gegliedert:

Sektionen:

Sektion I – Zivilrecht

Sektion II – Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen

Sektion III – Präsidialsektion

Sektion IV – Strafrecht

Sektion V – Einzelstrafsachen

Stabsstellen:

Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Stabsstelle für Europäische und Internationale Justizangelegenheiten sowie Protokollarische Angelegenheiten

Stabsstelle für Datenschutz

Stabsstelle für Vergaberecht


Links:

https://www.bmj.gv.at/ministerium/organisation-und-aufgaben/organisation.html

https://www.bmj.gv.at/ministerium/kabinett.html