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Welche Aufgaben hat das BMJ?

Das Bundesministerium für Justiz ist der Hilfsapparat der Ministerin bzw. des Ministers. Grob gesagt unterstützen die im Justizministerium tätigen Mitarbeiter:innen die Ministerin bzw. den Minister in strategischen und organisatorischen Angelegenheiten, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Personal und der Infrastruktur. Ein wichtiger Aufgabenbereich besteht auch in der Erarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, sowie der Ausübung der Aufsicht über die Staatsanwaltschaften. Zudem übt das Ministerium auch die Aufsicht über den Straf- und Maßnahmenvollzug aus.


Für welche Gesetze und Verordnungen ist das Bundesministerium für Justiz zuständig?

Gesetze entstehen unter anderem aufgrund von Gesetzesinitiativen der Bundesregierung (mehr dazu: https://www.parlament.gv.at/verstehen/gesetzgebung/index.html). Die Ideen der Bundesregierung werden dabei mithilfe der jeweils zuständigen Ministerien umgesetzt. Das bedeutet, dass die Gesetzesentwürfe jeweils von jenem Ministerium ausgearbeitet werden, in dessen Zuständigkeit das Gesetzesvorhaben fällt. In die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz gehören vor allem das Zivil- und das Strafrecht, sowie das Vergabe- und das Datenschutzrecht und die Gerichtsorganisation. Der Bereich Zivilrecht umfasst neben dem allgemeinen Zivilrecht beispielsweise auch das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, das Urheber-, Kartell- und Grundbuchsrecht, das Exekutions- und Insolvenzrecht und das internationale Privatrecht. Zudem fallen das Zivilverfahrensrecht und die Bearbeitung von Amtshaftungssachen in die Zuständigkeit des Justizministeriums. Der Bereich Strafrecht umfasst nicht nur das materielle Strafrecht (also insbesondere die einzelnen Straftatbestände), sondern auch das Strafprozessrecht und das Strafvollzugsrecht.

Links:

https://www.bmj.gv.at/themen/Strafrecht--Gesetze.html

https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht.html

https://www.bmj.gv.at/themen/Vergaberecht.html

https://www.bmj.gv.at/themen/Datenschutz.html


Was trägt das BMJ zur Sicherung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung bei?

Das Bundesministerium für Justiz ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Tätigkeit der unabhängigen Gerichte und aller anderen Justizbehörden. Dazu gehört insbesondere die Gewährleistung der personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb der ordentlichen Gerichte. Darunter versteht man jene Gerichte, die über zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Anklagen in einem förmlichen Verfahren entscheiden. Zudem wurde das Recht zur Ernennung von Richter:innen der Bezirks- und Landesgerichte der:dem Bundesminister:in für Justiz vom Bundespräsidenten übertragen, während dieser die Richter:innen der Oberlandesgerichte und des Obersten Gerichtshofs auf Vorschlag der:des Bundesminister:in für Justiz hin selbst ernennt.

Link:

https://www.bmj.gv.at/themen/Justizverwaltung.html


Welche Aufgaben hat das BMJ im Bereich der internationalen Zusammenarbeit?

Das Bundesministerium für Justiz trägt zur Erarbeitungen von Richtlinien und Verordnungen auf EU-Ebene bei. Außerdem ist es auch auf der Ebene von internationalen Organisationen an der internationalen juristischen Zusammenarbeit beteiligt; so etwa im Rahmen der UNO, der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht oder des Europarats.

Die Zusammenarbeit auf der Ebene des Europarats ist vor allem für den Bereich des Strafrechts und des Strafvollzugs von Bedeutung, hier gibt es wertvolle Initiativen zur Umsetzung von Reformen. Im Fokus stehen dabei beispielsweise die Bekämpfung des Menschenhandels und der Schlepperei sowie, im Interesse einer verbesserten Resozialisierung, die leichtere Überstellung von Strafgefangenen in ihren Heimatstaat zur Verbüßung ihrer restlichen Freiheitsstrafe. Zudem unterstützt das Justizministerium andere Länder mit seiner Expertise beim Auf- und Ausbau eines rechtsstaatlichen Justizsystems, etwa in der Region des Westbalkans.

Link:

https://www.bmj.gv.at/themen/EU-und-Internationales.html


Welche Rolle hat das BMJ im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren?

Das Bundesministerium für Justiz übt die Aufsicht über das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren aus. Hierzu sind die verfahrensführenden Staatsanwaltschaften in besonders wichtigen Angelegenheiten dazu verpflichtet, Berichte über ihr beabsichtigtes Vorgehen zu erstatten. Diese Berichte über das beabsichtigte Vorgehen in Ermittlungsverfahren werden im Justizministerium geprüft und es können dazu verbindliche Weisungen erteilt werden. In bestimmten Fällen ist der Weisungsrat zu befassen, welcher dann zum beabsichtigten Vorgehen eine schriftliche, nicht bindende Äußerung erstattet. Beim Weisungsrat handelt es sich um einen mit Expert:innen besetzter Beirat, der die:den Justizminister:in in besonders brisanten Verfahren berät.

Über die erteilten Weisungen in abgeschlossenen Ermittlungsverfahren hat die:der Bundesminister:in dem Parlament jährlich zu berichten.

Weitere Informationen zur Fachaufsicht finden sich auch hier: Strafsachen - BMJ

Welche Aufgaben hat das BMJ im Zusammenhang mit dem Straf- und Maßnahmenvollzug?

Das Bundesministerium für Justiz ist umfassend zuständig für die Verwaltung der Justizanstalten und der forensisch-therapeutischen Zentren. Justizanstalten sind das, was man im alltäglichen Sprachgebrauch als Gefängnisse bezeichnet. In den forensisch-therapeutischen Zentren werden hingegen jene Personen untergebracht, die eine Straftat aufgrund einer bei ihnen vorliegenden psychischen Störung begangen haben, aber noch
nicht soweit therapiert werden konnten, dass sie wieder gefahrlos in Freiheit entlassen werden können.

Die dem:der Bundesminister:in als gesetzlicher Aufsichts- und Oberbehörde dieser Einrichtungen zukommenden Aufgaben werden durch die dafür zuständige Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug  freiheitsentziehender Maßnahmen wahrgenommen. Zur Gewährleistung der jederzeitigen Erreichbarkeit der Führungsebene, insbesondere in Alarm-, Krisen- und Katastrophenfällen, ist in der Generaldirektion der sog. SPOC (Single Point of Contact) eingerichtet, der 24 Stunden pro Tag und sieben Tage in der Woche erreichbar ist.

Die Generaldirektion entscheidet auch über den Ort der Anhaltung einer bestimmten Person, gewährleistet den Rechtsschutz der Insass:innen im Rahmen der Aufsichtsbeschwerde, bekämpft Entscheidungen der Vollzugsgerichte, wenn sie Fehlerhaftigkeiten vermutet und entwickelt für sämtliche Angelegenheiten der Sicherheit und Betreuung für die Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren verbindliche Vorgaben sowie Strategien, um den Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich weiterzuentwickeln. Dabei wird auf ein umfassendes Managementcontrolling System zurückgegriffen. Man legt dabei einen besonderen Fokus auf Sicherheit, (Re-)Integration und Rückfallprävention und orientiert sich an internationalen Vorgaben.

Die Generaldirektion verwaltet darüber hinaus das gesamte Budget für den Straf- und Maßnahmenvollzug und teilt die notwendigen finanziellen Mittel den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren zu. Zugleich ist die Generaldirektion bundesweit für die Baumaßnahmen der Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren zuständig.

Außerdem ist die Generaldirektion für alle in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren tätigen Strafvollzugsbediensteten und deren wesentlichen dienstrechtliche Angelegenheiten zuständig (Ausbildung, Planstellenbesetzung, allenfalls zu setzende dienstrechtliche Maßnahmen, etc.). Zudem trägt die Generaldirektion dafür Sorge, dass alle Bediensteten mit einer adäquaten Sicherheitsausrüstung ausgestattet sind.

Weitere Informationen zum Straf- und Maßnahmenvollzug finden Sie hier:

Strafvollzug (justiz.gv.at)

https://www.bmj.gv.at/themen/Strafvollzug.html

Welche Aufgaben hat das BMJ im Zusammenhang mit dem Datenschutz?

Mit Angelegenheiten des Datenschutzes und der elektronischen Datenverarbeitung befasst sich im BMJ die Stabsstelle für Datenschutz. Diese ist zuständig für das Datenschutzgesetz und wirkt darüber hinaus auch an Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes und der Länder mit, indem sie diese vom Standpunkt des Datenschutzes prüft und dazu Stellungnahmen abgibt. In Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, vor der Europäischen Kommission oder vor dem Europäischen Gerichtshof trägt die Stabsstelle für Datenschutz mit ihrer datenschutzrechtlichen Expertise zu den Stellungnahmen der Bundesregierung bzw. der Republik Österreich bei. Zudem wirkt die Stabsstelle für Datenschutz an der Vorbereitung von Rechtsakten der Europäischen Union sowie auf völkerrechtlicher Ebene im Bereich des Datenschutzes mit und vertritt Österreich in den Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der OECD in Datenschutzangelegenheiten.

Die Geschäftsstelle für den Datenschutzrat, ein politisches Beratungsorgan der Bundesregierung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, ist ebenfalls in der Stabsstelle für Datenschutz angesiedelt. Die Geschäftsstelle bereitet Sitzungen des Datenschutzrates vor und erstellt Entwürfe für datenschutzrechtliche Stellungnahmen dieses Beratungsgremiums.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz - BMJ.

Welche Aufgaben hat das BMJ im Zusammenhang mit dem Vergaberecht?

Die Stabsstelle Vergaberecht im BMJ ist für die rechtlichen Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zuständig. Das Vergaberecht regelt – vereinfacht gesagt – die Beschaffung von Leistungen (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen) durch öffentliche Auftraggeber:innen und Sektorenauftraggeber:innen (letztere sind für bestimmte Bereiche wie beispielsweise die Trinkwasserversorgung, Energieversorgung, Verkehr, etc. zuständig).

Zu den Hauptaufgaben der Stabsstelle für Vergaberecht zählen dabei die legistische Betreuung sämtlicher Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, insbesondere die innerstaatliche Ausarbeitung und Verhandlung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen in Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben. Dazu zählen insbesondere das Bundesvergabegesetz, das Bundesvergabegesetz Konzessionen und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit. Ferner fällt die Begutachtung vergaberechtlicher Regelungen in Unionsrechtsakten, Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes und der Länder sowie Entwürfen von Staatsverträgen und sonstigen Abkommen in den Zuständigkeitsbereich der Stabsstelle. Als Sonderzuständigkeit obliegt der Stabsstelle auch die Betreuung und die Beratung der Bundes- und Landesdienststellen in den Angelegenheiten des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes.

Zudem unterstützt sie bei ressortinternen Anfragen zu vergaberechtlichen Themen. Eine weitere zentrale Aufgabe der Stabsstelle ist die vergaberechtliche Beratung von Bundesministerien und Ländern sowie die Abstimmung bei der Umsetzung von vergaberechtlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes zur Herstellung eines unionsrechtskonformen Zustands sowie der Schaffung einer unionsrechtskonformen Vergaberechtslage. Die Stabsstelle ist auch für die Vertretung der Republik Österreich in den Gremien der Europäischen Union, der UNO, des Europarats und der OECD in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zuständig. Weiters gehört auch die Koordination des innerstaatlichen Standpunktes sowie die Ausarbeitung der Stellungnahme der Republik Österreich in Vertragsverletzungsverfahren sowie in Verfahren vor den Gerichten der EU und dem EFTA-Gerichtshof in vergaberechtlichen Angelegenheiten zu ihrem Aufgabenbereich.

Weitere Informationen zum Vergaberecht in Österreich finden Sie hier: Vergaberecht in Österreich - BMJ.