Was ist ein Bundesministerium?
Die Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Dienststellen sind zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung berufen. Die Zahl der Bundesministerien, ihr Wirkungsbereich und ihre Einrichtung werden im Bundesministeriengesetz geregelt.
Dieses legt fest, dass es ein Bundeskanzleramt gibt, mit dessen Leitung der Bundeskanzler:die Bundeskanzlerin betraut ist, und Ministerien für verschiedene Bereiche, wie beispielsweise Justiz, Bildung, Finanzen, Inneres, Arbeit oder Soziales. An der Spitze eines Ministeriums steht immer ein Bundesminister oder eine Bundesministerin, der oder die Mitglied der österreichischen Bundesregierung ist und somit der Verwaltung, also der Exekutive, angehört. Ihm bzw. ihr obliegt neben der politischen Leitung auch die Koordination und die oberste Aufsicht über das Ressort. Dieses besteht aus dem jeweiligen Ministerium, der sogenannten Zentralstelle, und den nachgeordneten Dienststellen. Im Falle der Justiz ist die Justizministerin oder der Justizminister somit nicht nur für das Justizministerium, sondern auch für alle ordentlichen Gerichte, also die Zivil- und Strafgerichte, das Bundesverwaltungsgericht sowie für die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten und die Datenschutzbehörde zuständig.