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Verleihung des Berufstitels "Regierungsrat" an den Vorsteher der Geschäftsstelle Amtsdirektor Martin Metz

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Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 22. September 2015 wurde ADir. Martin Metz der Berufstitel „Regierungsrat“ verliehen.

Mit dieser Auszeichnung würdigt der Bundespräsident die langjährigen Verdienste von ADir. Martin Metz in Ausübung seines Berufes um die Republik Österreich.

ADir. Metz, seit über 35 Jahren im öffentlichen Dienst in der Justiz beschäftigt, ist beim Landes- und Bezirksgericht Steyr seit August 2013 als Geschäftsstellenleiter tätig. Er hat sich vor allem im Zuge des Umbaus des Gerichtsgebäudes Steyr und der am 1.1.2014 erfolgten Gerichtszusammenlegung der Bezirksgerichte Enns und Weyer zum Bezirksgericht Steyr als äußerst verdienstvoll erwiesen und hat, was Organisation, Koordination und Kooperation anlangt, ein weit über das erwartende Maß hinausgehendes Engagement gezeigt.

Zuvor war er überwiegend als Diplomrechtspfleger beim Bezirksgericht Steyr in Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen eingesetzt.

Außerhalb seines eigentlichen Wirkungsbereiches engagierte er sich im Aus- und Fortbildungsbereich (Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Vortragender in Aus­bildungskursen sowie Ausbildner des Rechtspflegernachwuchses) und war Mit­glied in diversen Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen sowohl beim Oberlandes­gericht Linz (Mitglied der Leistungsfeststellungskommission sowie der Prüfungs­kommission zur Abnahme der Gerichtsvollzieherfachprüfungen) als auch im Bundes­ministerium für Justiz (legistische Arbeitsgruppe Exekutionsrecht sowie Insolvenz­recht).

Er engagierte sich auch in der Personalvertretung und war insgesamt rund drei Jahrzehnte Mitglied des Dienststellenausschusses beim Landesgericht Steyr sowie mehr als 25 Jahre deren Vorsitzender.

Die dargestellten Leistungen, sein Wissen und sein Einsatz fanden nunmehr ihren Niederschlag in der genannten Auszeichnung durch den Bundespräsidenten.