Öffnungszeiten
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: 8.00 bis 12.00 Uhr
Servicecenter: Montag bis Donnerstag 8.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Information für den Amtstag:
Terminvereinbarungen sind für den Amtstag erbeten. Die Terminvergaben für Vorsprachen am Amtstag erfolgen von 8.00 bis 15.30 Uhr unter +43 5 760121 DW 62300 oder DW 62301 oder persönlich im Servicecenter.
Bitte beachten sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Information für den Amtstag:
Terminvereinbarungen sind für den Amtstag erbeten. Die Terminvergaben für Vorsprachen am Amtstag erfolgen von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr sowie Freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr unter +43 5 760121 DW 62300 oder DW 62301 oder persönlich im Servicecenter.
Bitte beachten sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Erreichbarkeit
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 61188
Adresse
4400 Steyr
Spitalskystraße 1
Öffentliche Verkehrsmittel
In unmittelbarer Nähe des Gerichtsgebäudes befindet sich in der Stelzhamerstraße eine Haltestelle einer öffentlichen Buslinie.
Parkmöglichkeiten
Im Bereich des Gerichtsgebäudes sind gebührenfreie Parkplätze vorhanden.
Barrierefreiheit
Zugang
Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude ist über den Haupteingang Spitalskystraße 1 erreichbar. Dort befindet sich auch ein Personenlift.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT65 0100 0000 0545 0404
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT10 0100 0000 0545 0521
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