Schulbesuche
Schulklassen (Mindestalter 13 Jahre) und Gruppen Studierender sind eingeladen, Gerichtsverhandlungen am Landesgericht Salzburg zu besuchen. Vor der Verhandlung wird der/die Richter:in den Schüler:innen einen Einblick in das Wesen der Strafjustiz und in den Ablauf einer Strafverhandlung geben und den gegenständlichen Fall besprechen. Falls es die Zeit zulässt, beantwortet der/die Richter:in nach der Verhandlung gerne noch Fragen der Schüler:innen.
Die Dauer des Gerichtsbesuchs liegt bei ca. 3 Stunden. Selbstverständlich kann man bei Gerichtsverhandlungen niemals sagen, wie lange diese tatsächlich dauern. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, den Verhandlungssaal - auch vor Beendigung der Verhandlung - zu verlassen (bitte möglichst leise).
Voraussetzungen
1. Planung des Besuchs und Anmeldung
Beachten Sie bitte, dass bei Besuchen von Gruppen aus organisatorischen Gründen eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist. Bitte melden Sie sich über das Buchungstool elektronisch an (siehe Reservierungs-Button). Wählen Sie dafür bitte einen der angebotenen Termine aus und bestätigen Sie diesen. Es stehen ausschließlich die angeführten Termine zur Verfügung.
Aufgrund der großen Nachfrage kann es vorkommen, dass alle Termine ausgebucht sind. Neue Termine werden regelmäßig veröffentlicht. Bitte buchen Sie nur einen Termin pro Schule und pro Semester. Denn es soll möglichst vielen Schulen ein Besuch bei Gericht ermöglicht werden!
Achten Sie bei der Terminwahl auch darauf, dass es Verhandlungsbesuche für größere Gruppen (bis 50 Personen) und Verhandlungsbesuche für kleinere Gruppen (bis 25 Personen) gibt. Diese Teilnehmerzahlen dürfen bitte nicht überschritten werden.
Bitte füllen Sie alle Felder des Buchungstools aus. Nach der Bestätigung des Termins liegt eine fixe Buchung vor. Sie bekommen daraufhin eine E-Mail mit den Kontaktdaten des/der zuständigen Richter:in. Die Uhrzeit und den Verhandlungssaal, wann und wo Sie sich mit dem/der Richter:in treffen, entnehmen Sie bitte der Information im Buchungstool bzw. der E-Mail. Sie werden ersucht, nur in wichtigen Fällen mit dem/der Richter:in Kontakt aufzunehmen (z.B. wenn der Termin abgesagt werden muss bzw. wenn sich die Klasse verspätet). Alle Informationen, die Sie vor dem Verhandlungsbesuch benötigen, erhalten Sie hier auf der Homepage. Vor der Verhandlung werden keine Auskünfte über den zu verhandelnden Fall abgegeben.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Medienstelle des Landesgerichtes Salzburg unter: medienstelle.lgsalzburg@justiz.gv.at
2. Aufsichtsperson
Jede Besuchergruppe muss von einer erwachsenen Aufsichtsperson bzw. einer verantwortlichen Ansprechperson begleitet werden.
3. Einlass: Treffpunkt und Uhrzeit
Die Schulklasse bzw. Studierendengruppe muss sich zumindest 20 Minuten vor dem Treffpunkt am Landesgericht einfinden, da es durch die Einlasskontrolle zu längeren Wartezeiten kommen kann.
4. Einlass: Sicherheitsmaßnahmen
Jede Person wird beim Betreten des Gerichtsgebäudes kontrolliert.
Zur besonderen Beachtung:
Das Gerichtsgebäude darf nicht mit einer Waffe betreten werden. Als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib und Leben geeignete Gegenstand anzusehen. Das Mitbringen von Behältnissen mit Flüssigkeiten (egal welcher Menge) in das Gerichtsgebäude ist untersagt. Getränke können im Dachterrassencafé oder an den Getränkeautomaten erworben werden. Fotos, Film- und Tonaufnahmen von Verhandlungen sind ausnahmslos verboten (§§ 228 Abs. 4 StPO, 22 MedienG). Die Mitnahme von Mobiltelefonen ist gestattet. Es ist aber untersagt, diese im Verhandlungssaal zu benützen. Alle Mobiltelefone müssen während der Verhandlung auf lautlos bzw. ausgeschaltet werden. Bitte weisen Sie Ihre Schüler:innen darauf hin, dass sie sich während der Verhandlung absolut ruhig verhalten müssen, damit die Verhandlung nicht gestört wird.