Medienfrühstück 2023 LG Linz vom 28.02.2023
Öffentlichkeitsarbeit der Medienstelle 2022 (seit dem Medienfrühstück vom 21.6.2022):
Liferadio - Spur der Verbrechen: Miniserie zum Verfahren Tibor Foco (gemeinsam mit Mediensprecherin der StA Linz, Mag. Ulrike Breiteneder und anderen);
Liferadio - Spur der Verbrechen: Wie wird man Geschworener?
Kronenzeitung: Menschen zu ihrem Recht verhelfen;
Volksblatt: Gerichtsvollzieherin und Kollege gewähren Einblick in ihren Beruf;
Servus TV: Fahndung Österreich - Tibor Foco (gemeinsam mit Mediensprecherin der StA Linz, Mag. Ulrike Breiteneder)
B. Praktikum bei Gericht - Projekt mit der Business Academy Linz-Auhof (Jus-HAK) (Präs Dr. Andre Starlinger)
Schon seit einigen Jahren ist es unter anderem auch für die Dienststellen der Gerichte schwierig im Support-Bereich, Kanzleidienst ausreichend geeigneten Nachwuchs zu finden.
Vor diesem Hintergrund haben wir beim Landesgericht Linz - in Absprache mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz - ein Pilotprojekt gemeinsam mit der Schulleitung der JusHAK-Auhof organisiert, mit dem Ziel, den Schüler:innen der JusHAK und JusHASCH ein vierwöchiges Verwaltungspraktikum beim Landesgericht Linz in den Ferien zu ermöglichen.
Auf
diese Weise können die Schüler:innen praxisnah das Arbeitsumfeld
bei Gericht, die umfangreichen und auch abwechslungsreichen
Tätigkeiten in den unterschiedlichen Justizsparten kennenlernen.
Um
die Neugier der Schüler:innen zu einem solchen Praktikum zu wecken,
hielten der Präsident des Landesgerichtes, der Vorsteher der
Geschäftsstelle des Landesgerichtes, eine Diplomrechtspflegerin
sowie eine ganz junge Mitarbeiterin, die erst vor etwa einem Jahr
ihren Dienst bei Gericht begonnen hatte, Eingangsvorträge zur
Vielfalt der Arbeitsbereiche bei Gericht und deren Bedeutung für den
Bestand des Rechtsstaates. So wurden noch im Dezember in mehreren
Klassen der Schule Vorträge mit lebensnahen Beschreibungen zu den
Berufsmöglichkeiten und Karriereentwicklungen bei Gericht gehalten.
Besonders interessiert folgten die Schüler:innen den Ausführungen
der noch in Ausbildung befindlichen und besonders jungen
Mitarbeiterin. Diese hatte nämlich erst im Sommersemester 2021 an
dieser Schule maturiert und konnte besonders authentisch ihren
Arbeitsalltag, das tägliche Lernen und Wachsen bei Gericht, ihre
Fortbildungen und Entwicklungschancen hin bis zum/r
Diplomrechtspfleger:in darlegen. Im Frühjahr 2023 werden weitere
Vortragstermine an der Schule in den Fachbereichen Strafrecht und
Zivilrecht Einblicke in diese Materien geben.
Das Vortragsteam erlebte, dass die Schüler:innen die Arbeitsbereiche der Justiz als für sie besonders interessant erlebten und kündigten reges Interesse an der Absolvierung eines solchen Verwaltungspraktikums an.
Das LG Linz geht davon aus, gerade in den Fachbereichen JusHAK nachhaltig interessierte, junge Menschen an der Mitarbeit in der Justiz begeistern zu können.
Ausschreibungen findet man auf der Job-Plattform des BMJ: https://karriere.justiz.gv.at/
C. Sicherheitsbericht Landesgericht Linz (VPräs Mag. Amalia Berger-Lehner)
Die Gewährung der Sicherheit für alle im Landesgericht Linz befindlichen Personen nimmt höchste Priorität ein. Deshalb wird auch in Zeiten mit besonders hoher Personenfrequenz - soweit dies voraussehbar ist - für einen vermehrten Personaleinsatz beim Sicherheitsdienst gesorgt.
Wir führen regelmäßig unangemeldete Sicherheitschecks durch, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.
Im Gerichtsalltag sind wir mit aggressiven Parteien und Drohungen gegen Leib und Leben konfrontiert.
2022 betraten rund 70.600 Personen das Gerichtsgebäude (2021 waren dies rund 107 000 Personen).
Bei den Sicherheitskontrollen wurden
2022 zwei Faustfeuerwaffen (Legitimation vorhanden) abgenommen (2021: 0 und 2020: 4 Faustfeuerwaffen und eine Softgun), 1.279 Messer (2021: 1.137; 2020: 1154), 92 Abwehrsprays (2021: 161, 2020: 223) und 1.760 sonstige gefährliche Gegenstände (2021: 1.743; 2020: 2.355). Dabei handelte es sich um Schlagringe, Elektroschocker, Scheren, Feilen, Werkzeuge, Flaschen, Spritzen, Nadeln etc.
20 Mal wurden durch den Sicherheitsdienst beim Betreten von Personen auch Suchtmittel (Cannabis, Heroin, Kokain, Speed, Opium, Marihuana und Crystal Meth (2021: 22 Mal und 2020: 17 Mal) aufgefunden und umgehend die Polizei verständigt.
Bei insgesamt 24 Verhandlungen wurde schon im Vorfeld Polizeiassistenz angefordert (2021: 39).
Der Diebstahl einer Uhr bei der Sicherheitskontrolle, die eine nachkommende Person einer vor ihr kontrollierten Person entwendet hatte, konnte geklärt, der Täter ausgeforscht und angezeigt werden.
Weitere 38 Polizeieinsätze betrafen Bedrohungen und gröbste Beschimpfungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes. In diesem Zusammenhang wurden 3 Hausverbote verhängt.
7 Mal war ein Rettungseinsatz erforderlich, Grund dafür war häufig das Kollabieren während einer Verhandlung.
D. Update zu Prozessen und anstehende aktuelle Prozesse (VPräs Mag. Walter Eichinger)
12 Hv 56/22k 2.3.2023 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Saal 61 HAFT
Am 2.3.2023 (13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Saal 61) beginnt am LG Linz der Prozess gegen einen 22-jährigen, der am 31.10.2022 führend an den Halloween-Krawallen teilgenommen haben soll, indem er zahlreiche anwesende Teilnehmer verbal und durch Handzeichen aufgefordert haben soll, gegen die Polizei vorzugehen und eine Gruppe angeführt haben soll, die pyrotechnische Gegenstände (darunter Feuerwerkskörper (Böller) der Kategorien 3 und 4) gegen die anwesenden Polizeibeamten warf. Auch er selbst soll Steine und pyrotechnische Gegenstände gegen die anwesenden Polizeibeamten geworfen haben. Der Strafrahmen beträgt bis drei Jahre Freiheitsstrafe.
Für Medienvertreter:innen stehen vor und während der Hauptverhandlung 10 Plätze im Erdgeschoss des Saals 61 zur Verfügung. Dabei gilt das first come - first serve - Prinzip.
Es gelten für dieses Verfahren (und die am Landesgericht Linz weiteren Verfahren wegen der Halloween-Krawalle) erhöhte Sicherheitsmaßnahmen: Mitarbeiter:innen, die erkennbar zur Justiz gehören (Richtersenat, Vertreter der Staatsanwaltschaft, Geschworene, Schriftführer, Sicherheitspersonal …) dürfen in diesen Verfahren - ausgenommen bei eingeholter ausdrücklicher Zustimmung - namentlich nicht genannt und nicht fotografiert und/oder gefilmt werden.
Weitere Prozesse im Zusammenhang mit den Halloween-Krawallen:
44 Hv 30/23y 6.3.2023 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Saal offen HAFT
Prozess gegen einen 19-jährigen, der am 31.10.2022 führend an den Halloween-Krawallen teilgenommen haben soll, indem er zahlreiche anwesende Teilnehmer aufgefordert haben soll, gegen die Polizei vorzugehen und Steine an Personen in der Menschenmenge ausgeteilt haben soll mit der Aufforderung, diese gezielt gegen die Polizeibeamten zu werfen. Auch er selbst soll Steine und pyrotechnische Gegenstände gegen die anwesenden Polizeibeamten geworfen haben. Der Strafrahmen beträgt bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
44 Hv 35/23y 9.3.2023 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Saal offen HAFT
Prozess gegen eine 15-jährige und ihre Freunde (15 und 16), die am 31.10.2022 führend an den Halloween-Krawallen teilgenommen haben sollen, indem sie zahlreiche anwesende Teilnehmer aufgefordert haben sollen, gegen die Polizei vorzugehen und zuvor in Tschechien gekaufte Feuerwerkskörper (Böller) der Kategorien 3 und 4 an Personen in der Menschenmenge ausgeteilt haben sollen mit der Aufforderung, diese gezielt gegen die Polizeibeamten zu werfen. Auch sie selbst sollen pyrotechnische Gegenstände gegen die anwesenden Polizeibeamten geworfen haben. Der Strafrahmen beträgt - da die Angeklagten jugendlich sind - bis zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe.
44 Hv 41/23s 20.3.2023 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr Saal offen
Prozess gegen einen 18-jährigen, der am 31.10.2022 an den Halloween-Krawallen teilgenommen haben soll, indem er pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper (Böller) der Kategorien 3 und 4) gegen die anwesenden Polizeibeamten geworfen haben soll. Der Strafrahmen beträgt bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
25 Hv 14/23f 24.3.2023 09:00 Uhr bis 09:45 Uhr Saal offen
Prozess gegen einen 18-jährigen, der am 30.10.2022 das von seinem Bruder auf tiktok veröffentlichte Video „Morgen wird Linz zu Athena“ (aufgerufen von 8733 Personen), mit dem dazu aufgerufen worden war, am 31.10.2020 in Linz an einem gemeinsamen gewaltsamen Vorgehen gegen die Polizei im Bereich des Taubenmarkts teilzunehmen, öffentlich mit dem Kommentar „Morgen wird nicht Halloween, sondern krieg Mrk“ versehen haben soll. Am 31.10.2022 soll er am Linzer Taubenmarkt in Anwesenheit zahlreicher Personen pyrotechnische Gegenstände gezündet haben, um damit seiner Aufforderung nochmals Nachdruck zu verleihen. Strafrahmen für das Vergehen der Aufforderung zu mit Strafe bedrohter Handlungen: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
44 Hv 37/23b 3.4.2023 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr Saal offen
Prozess gegen einen 16-jährigen, der am 31.10.2022 an den Halloween-Krawallen teilgenommen haben soll, indem er pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper (Böller) der Kategorien 3 und 4) gegen die anwesenden Polizeibeamten geworfen haben soll. Der Strafrahmen beträgt - da der Angeklagte jugendlich ist - bis eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe.
44 Hv 33/23i 3.4.2023 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Saal offen
Prozess gegen einen 18-jährigen, der am 31.10.2022 an den Halloween-Krawallen teilgenommen haben soll, indem er zumindest drei pyrotechnische Gegenstände (Schweizer Kracher) gegen die anwesenden Polizeibeamten geworfen haben soll. Der Strafrahmen beträgt bis drei Jahre Freiheitsstrafe.
20 Hv 15/23s Love-Scam Termin und Saal noch offen
Prozess gegen einen 36-jährigen, dem gewerbsmäßig schwerer Betrug in Form eines Love-Scams (als solcher wird eine Form des Internetbetrugs bezeichnet, bei der gefälschte Profile in Singlebörsen und auf sozialen Medien dazu benutzt werden, den Opfern Verliebtheit vorzuspielen mit dem Ziel, sich eine finanzielle Zuwendung zu erschleichen) angelastet wird:
Eine damals 74-jährige soll über eine Singlebörse im Internet mit dem Angeklagten, der sich als Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes des Deutschen Sicherheitsdienstes, der sich im Jemen aufhalte, ausgab, in Kontakt gekommen sein. Er wolle mit einem Agenten aus dem Jemen ausreisen, wofür er Geld brauche. Insgesamt soll das Opfer zwischen 28.1.2021 und 16.3.2021 Euro 58 000,-- an ihn überwiesen haben. Eine weitere vom Angeklagten geforderte Überweisung von Euro 27 000,-- soll das Opfer nicht mehr getätigt haben.
Ebenfalls über eine Singlebörse im Internet soll das zweite Opfer, eine damals 61-jährige mit dem Angeklagten, der sich als Arzt der US-Streitkräfte im Gazastreifen ausgab, in Kontakt gekommen sein. Dieser soll in Aussicht gestellt haben, seine berufliche Karriere zu beenden und den Lebensabend gemeinsam mit ihr in Deutschland zu verbringen. Zum Zweck von Transport und Freigabe von Paketen soll das Opfer zu mehreren Überweisungen, größtenteils ins Ausland veranlasst worden sein. Insgesamt soll das Opfer Euro 64 000,-- überwiesen haben. Neben eigenem Geld soll das Opfer einen Bankkredit von Euro 40 000,-- aufgenommen und sich Euro 10 000,-- von ihrer Schwester geliehen haben. Auf eine weitere Forderung des Angeklagten über 50 000,-- soll die 61-jährige nicht mehr eingegangen sein.
Strafrahmen: ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe